Das Bundeskabinett hat am 11.11.2015 die Neureglung des für Verwertungsgesellschaften geltenden Rechts beschlossen. Das bisherige Urheberrechtswahrnehmungsgesetz soll durch ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG, hier der Link zum Entwurf) ersetzt werden. Unter anderem soll damit die Effizienz der durch das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) durchgeführten Aufsicht verstärkt werden.
Was nicht jeder weiß: Verwertungsgesellschaften wie die GEMA können nicht einfach machen, was sie wollen. Sie unterstehen der Rechtsaufsicht durch das DPMA und unterliegen (bisher) dem Urheberrechtsvwahrnehmungsgesetz. Nutzer, die mit Tarifen der GEMA nicht einverstanden sind, können die Angemessenheit des jeweiligen Tarifs letztlich durch ein Zivilgericht überprüfen lassen.
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