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Recht auf autonomes Handeln?

Recht auf autonomes Handeln?

Von Thomas Waetke 24. September 2021

Nehmen wir mal das Beispiel Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Es gibt vermutlich wenige andere Regelwerke, die derart unbeliebt sind… scheinbar wurde sie nur erfunden, um Veranstaltern und Werbetreibenden das Leben schwer zu machen. Oder: Auf der Straße gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung, und weil man es eilig hat, entscheidet man, schneller zu fahren.

Erstaunlicherweise hat der FDP-Vize Wolfgang Kubicki kürzlich in einem Interview mit der BILD erzählt, dass er schon bewusst gegen Corona-Maßnahmen verstoßen habe: „Ich habe von meinem Recht auf autonomes Handeln Gebrauch gemacht. … Die Leute sagen, wir befolgen das, was sinnvoll ist und was wir nachvollziehen können. Aber nicht unsinnige Maßnahmen.“

Die Beispiele ließen sich beliebig fortsetzen. Dahinter steckt aber eine interessante Frage: Darf man sich über eine Vorschrift hinwegsetzen bzw. sie nicht beachten, wenn man sie für unsinnig hält?

Man kann sich vorstellen, was passieren würde, wenn man diese Frage mit “ja” beantworten würde: Früher oder später macht jeder, was er will. Und nur, weil Person A in einem konkreten Sachverhalt B der Überzeugung ist, die Vorschrift C wäre unsinnig, muss ja die Person A noch lange nicht richtig liegen: Denn vielleicht übersieht sie etwas? Vielleicht kann sich nicht überblicken, welche Folgen ihr Handeln hat auf andere? Daher gibt es auch kein “Recht auf autonomes Handeln” (auch wenn Herr Kubicki das mit einem verschmitzten Lächeln gesagt hatte): Die Freiheiten des Einzeln stoßen an die Grenze der Freiheiten anderer. Und diese Grenzen werden dogmatisch durch die Vorschriften gezogen.

Letztlich kann nur die Gerichtsbarkeit entscheiden, ob eine Vorschrift “unsinnig” ist. Und das ist auch gut so: Stünden die Vorschriften zur Disposition von Jedermann, was würde dann passieren sollen, wenn ein Schaden entsteht? Beispiel: Der Veranstalter entscheidet, dass er einen Rettungsweg weglässt weil er den Platz anderweitig braucht. Die Rechtsfolge aus dem “autonomen Handeln” kann ja denklogisch nicht darin enden, dass sich der Veranstalter nun im Schadensfall nicht schadenersatzpflichtig machen würde. Und möchte ich Besucher einer Veranstaltung sein, wenn der Veranstalter ohne mein Wissen selbst entscheidet, welche Sicherheitsmaßnahmen er persönlich für richtig hält…?  Niemals. Ich darf ja auch nicht entscheiden, ob ich weniger Eintrittsgeld bezahlen möchte und der Veranstalter mich trotzdem einlassen muss.

Ein anderes berühmtes Beispiel ist die Arbeitszeit. Hier heißt es oftmals: “Wenn man sich an das Arbeitszeitgesetz halten würde, würde man keine Veranstaltung machen können”. Naja, diese Behauptung ist natürlich etwas polarisierend, denn erwiesenermaßen kann man sich an das Arbeitszeitgesetz halten, und trotzdem Veranstaltungen durchführen. Aber auch in solchen Fällen entscheidet der Arbeitgeber quasi eigenständig, ob er die (zwingenden!) Vorschriften für umsetzbar und sinnig hält oder nicht. Das geschieht im Regelfall einseitig, da die Betroffenen – insbesondere Arbeitnehmer, aber ggf. auch Dritte im Schadensfall aufgrund Übermüdung – typischerweise nicht mitbestimmen dürfen; jedenfalls nicht, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

Wie stehen Sie dazu? Wie gehen Sie damit um, wenn Ihnen eine Vorschrift nicht “passt” oder unsinnig erscheint? Oder wenn Sie feststellen, andere halten sich nicht an Vorschriften?

 

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