Der Bundesrat stimmte am 27.04.2018 einer Regierungsverordnung zu, die Ausnahmen vom Lärmschutz vorsieht und damit das sogenannte Public Viewing während der WM ermöglicht.
Fußballfans sollen damit die WM-Spiele auch am späten Abend und zu Beginn der Nacht im Freien auf Großleinwänden unter freiem Himmel verfolgen können. Gleichzeitig soll es einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner geben. Über die Genehmigung im konkreten Fall entscheiden die Kommunen; sie sollen dabei zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohner abwägen. Neben dem Publikumsinteresse müssen bspw. auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfeldes, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.
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