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Public Viewing-Verordnung kommt zur EM
Von Thomas Waetke
14. Mai 2016
Der Bundesrat hat am Freitag der Public Viewing-Verordnung zugestimmt. Damit können die Behörden auf Antrag eines Veranstalters während der Europameisterschaft öffentliche Fußballübertragungen auch nach 22 Uhr genehmigen. Dennoch sollen die Ordnungsämter für jeden Einzelfall zwischen dem besonderen öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe abwägen.
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