Prüfung auf Scheinselbständigkeit schon bei Gewerbeanzeige
Von Thomas Waetke 15. Juli 2014Seit dem 11.07.2014 gibt es eine neue Gewerbeanzeigeverordnung, nach der die Behörden bei einer Gewerbeanzeige diese nach Anhaltspunkten für Scheinselbständigkeit prüfen und Verdachtsfälle an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit übermitteln sollen. Damit will man der verbreiteten Scheinselbständigkeit schon in einem frühen Stadium auf die Schliche kommen, nämlich schon dann, wenn ein Gewerbetreibender sein Gewerbe anzeigt – die Bundesregierung will nun noch eine Liste erstellen mit typischen Anhaltspunkten einer Gewerbeanzeige, aus denen sich eine Scheinselbständigkeit schließen lassen könnte (z.B. keine vorhandene Betriebsstätte oder Geschäftsräume).
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