privat

Begriff aus dem Lexikon
privat

Die “Privatheit” spielt bei Veranstaltungen an verschiedenen Stellen eine Rolle:

  • Dann muss grundsätzlich keine GEMA-Gebühr bezahlt werden, wenn fremde Musik gespielt wird;
  • dann müsste keine Künstlersozialabgabe bezahlt werden;
  • dann ist das Jugendschutzgesetz nicht anwendbar;
  • dann ist das Gaststättenrecht nicht anwendbar;
  • dann ist oftmals (bitte aber im Enzelfall prüfen!) keine Genehmigung für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich. Übrigens spielt es keine Rolle, wenn eine private Veranstaltung in einer Versammlungsstätte stattfindet, für die die VStättVO anwendbar ist: Die Verordnung bleibt anzuwenden, auch wenn die Veranstaltung privat ist.

Im Urheberrecht gibt es eine Definition in § 15 Absatz 3 UrhG für die Öffentlichkeit (also das Gegenteil von privat):

Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

Kurz, die Veranstaltung ist privat, wenn

  • der Personenkreis abgrenzbar ist sowie
  • eine innere Verbundenheit zwischen den Teilnehmern oder von den Teilnehmern zum Veranstalter besteht.

Der Personenkreis ist bspw. dann nicht mehr abgrenzbar, wenn sich die Einladung an Jedermann richtet, d.h. jeder könnte teilnehmen, wenn er wollte.

Bei der Frage nach der inneren Verbundenheit kommt es nicht darauf an, dass sich die Teilnehmer untereinander oder zum Veranstalter kennen oder bspw. über einen Arbeitsvertrag miteinander verbunden sind. Die Verbundenheit muss sich vielmehr auf der sozialen Ebene abspielen; “sich zu kennen” reicht also nicht aus.

Achtung!
Nicht jede Betriebsveranstaltung ist privat. Soll die Eventagentur bspw. scheinbar private Veranstaltungen organisieren, muss sie Erkundigungen über die Gäste einholen, um zu prüfen, ob die Veranstaltung tatsächlich privat ist.

Immer wieder gibt es Gerichtsurteile zu der Frage, ob eine Veranstaltung öffentlich oder privat ist, oft ist dabei die GEMA beteiligt. Auf EVENTFAQ finden Sie die wichtigsten Entscheidungen aus Deutschland und auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Schauen Sie daher immer mal wieder hier hinein oder abonnieren unseren Newsletter, um auf dem Laufenden zu bleiben.

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