Die Innenminister aus Bremen und Rheinland-Pfalz wollen nach der Sommerpause das Thema Kostenerstattung bei Hochrisikospielen weiter vorantreiben.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März 2019 entschieden, dass die Bremer Regelung der Gebührenordnung es ermögliche, einem Fußballverein Kosten für den Polizeieinsatz bei Hochrisikospielen aufzuerlegen: Immerhin profitiere der Verein von der Präsenz der Polizei bzw. sei sogar auf sie angewiesen.
Man sei sich bewusst, dass das ein schwieriges Thema sei. „Aber angesichts der großen Umsätze allein bei Transferzahlungen für einzelne Spieler haut das auch keinen Verein um“.
In der Innenministerkonferenz gibt es noch keine Mehrheit für den Vorstoß bzw. insbesondere für eine länderübergreifende einheitliche Regelung.
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