Der Axel-Springer-Verlag hatte in Leipzig Preise unter dem Namen „OSGAR“ verliehen. Die Academy of Motion Pictures Arts and Sciences in Los Angeles vergibt den in der Filmbranche begehrte OSCAR und verlangte vom Springer-Verlag die Unterlassung der Preisverleihung mit dem Titel OSGAR.
Der Springer-Verlag hatte daraufhin seinen OSGAR als Marke eintragen lassen, die Amerikaner forderten die Löschung der Eintragung.
Das Landgericht Berlin hat jetzt dem Axel-Springer-Verlag verboten, weiterhin seine Preisverleihung mit OSGAR oder Bild-OSGAR zu betiteln, da eine Verwechslungsgefahr bestehe.
Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
Man kann es nicht oft genug sagen: Vorsicht bei der Wahl eines Namens bzw. Titels, es kann schnell sehr teuer werden.
Lesen Sie dazu unseren Beitrag Augen auf bei der Namenswahl.
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