Ort der Veranstaltung

Ort der Veranstaltung

Der Ort, an dem eine Veranstaltung stattfindet, kann unterschiedlich genannt werden:

Einzig der Begriff Versammlungsstätte ist bereits „belegt“: Wenn nämlich eine Location die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 Versammlungsstättenverordnung des Bundeslandes erfüllt, in dem die Location liegt, dann spricht man formal von einer Versammlungsstätte.

Die Besonderheit:

Wenn dann für diese Versammlungsstätte auch noch die Voraussetzungen des § 1 erfüllt sind, ist auch die Versammlungsstättenverordnung für diese Location anwendbar. In diesem Fall – und nur dann – gibt es als verantwortliche Person den Betreiber eben dieser Versammlungsstätte.

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