Webinare zum Thema Hygiene

Hygienebeauftragter

Neben Impfungen und Schnelltests werden die üblichen Hygieneregeln uns noch eine lange Zeit begleiten. Die Landesverordnungen geben teilweise Regeln vor, teilweise auch Rahmenkonzepte bzw. Musterkonzepte, die es umzusetzen gilt.

Viele Arbeitnehmer und Dienstleister haben in den letzten Wochen Kurse besucht, um sich zu einem „Hygienebeauftragten“ schulen oder gar zertifizieren. Sie sollen diejenigen sein, die bei Veranstaltungen die Anforderungen aus den Corona-Verordnungen der Bundesländer planen, umsetzen und/oder überwachen.

Dabei tauchen eine Menge Rechtsfragen auf, die wir in unseren Webinaren erläutern wollen.

Für Sie da:

Fr. Hännes’chen

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Sie müssen keine Fortbildung besucht haben speziell zum Thema Hygiene.

Rechtsanwalt Thomas Waetke (Profil)

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Von einer Einwahl über Remote/VPN raten wir ab, da es dabei erfahrungsgemäß oft Verbindungsprobleme gibt.

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.

Hintergrund

Die Hygiene umfasst alle Maßnahmen, die eine Ansteckung mit einer Krankheit, in diesem Fall mit Covid-19, verhindern und die Gesundheit aller Beteiligten schützen. Maßgeblich für die Erstellung eines einwandfreien Hygienekonzepts und -plans sind u.a. die Verordnungen des Infektionsgesetzes und des Robert-Koch-Instituts sowie die aktuellen Landesverordnungen. Ein Hygienebeauftragter bzw. Verantwortlicher muss diese rechtliche Grundlage kennen und seine Maßnahmen auf sie abstimmen.

Gerade bei einer so wichtigen und verantwortungsvollen Funktion wie der eines Hygienebeauftragten lauern überall rechtliche Fallstricke:

  • Was ist, wenn es doch zu einer Infektion kommt?
  • Kann der Veranstalter dann haftbar gemacht werden?
  • Darf das Unternehmen womöglich dann keine weiteren Veranstaltungen mehr abhalten?

In unserer rechtlichen Weiterbildung erlangen Sie als Hygienebeauftragter für Veranstaltungen bzw. Verantwortlicher das Wissen, um sich umfassend abzusichern. Zwei Praxisbeispiele, wie rechtliche Thematiken die Arbeit des Hygienebeauftragten tangieren:

  • Wichtig im Rahmen des Hygienekonzepts ist sicherzustellen, dass dem Gesundheitsamt im Falle einer Infektion eine Kontaktverfolgung möglich ist. Hier könnte bei mangelndem Wissen jedoch schnell das Datenschutzgesetz verletzt werden.
  • Im Hygieneplan wird festgehalten, wie sich die Veranstaltungsteilnehmer, Gäste, Dienstleister und Organisatoren vor Ort zu verhalten haben. Diese Regeln müssen allen Beteiligten verständlich gemacht werden. Womöglich kommt es hinterher zu einer Infektion, weil ein Teilnehmer die Regeln nicht verstanden hat – vielleicht leidet er an einer Leseschwäche und konnte die entsprechenden Hinweise nicht lesen. Der Veranstalter könnte haftbar gemacht werden, weil er es versäumt hat, seinen Hygieneplan auch für Menschen mit Beeinträchtigungen darzustellen.

Sie sehen, als Hygienebeauftragter bzw. Verantwortlicher die Rechtsgrundlage zu kennen, ist essentiell, zumal sich die Landesverordnungen zur Eindämmung von Covid-19 häufig ändern. Als Hygienebeauftragter für Veranstaltungen ist es also überaus sinnvoll, eine rechtliche Weiterbildung zu machen.

Tätigkeiten des Hygienebeauftragten

Ein Hygienebeauftragter für Veranstaltungen muss sich rund um das Thema Hygiene gut auskennen, denn er ist dafür zuständig, das Hygienekonzept und den Hygieneplan zu erstellen. In unserem Seminar erfahren Sie, wie ein Hygienebeauftragter ein Hygienekonzept erstellt, das rechtlich nicht vom Gesundheitsamt beanstandet werden kann. Als Hygienebeauftragter für Veranstaltungen ist man außerdem natürlich für die Einhaltung des Hygieneplans vor Ort verantwortlich. Hält sich ein Veranstaltungsgast nicht an die Regeln, muss der Hygienebeauftragte ihn dazu auffordern und bei wiederholter Missachtung gemäß Hausrecht vor die Tür setzen. Als Hygienebeauftragter beim Event ist ferner darauf zu achten, dass sich alle in die Kontaktliste eintragen, um den Gesundheitsämtern im Falle des Falles den Infektionsschutz zu erleichtern. Außerdem muss ein Hygienebeauftragter für Events sein Expertenwissen zum Beispiel zum Ausdruck bringen, indem er die Veranstaltungsteilnehmer darüber informiert, dass sie ihre Masken nach 4 Stunden wechseln müssen. Dann sind die Masken nämlich durchfeuchtet und schützen nicht mehr entsprechend. In Versammlungsstätten findet häufig auch ein Catering statt; hierbei gibt es in Sachen Infektionsschutz besondere Regeln zu beachten, die der Hygienebeauftragte kennen und deren Umsetzung er überwachen muss.

FAQs

Die Teilnahmebedingungen finden Sie in unseren AGB (dort § 8).

Das ist unser Spezialist für Veranstaltungsrecht, Rechtsanwalt Thomas Waetke.

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Kostenpflichtige Webinare:

Wir schicken Ihnen ca. 1 Stunde vor dem Webinar per E-Mail die Zugangsdaten mit dem Zugangslink und dem Handout als PDF.

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