Die Landeshauptstadt München hatte bereits 2016 die Bezeichnung “Oktoberfest” zur Eintragung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Jetzt hat das EUIPO den Antrag veröffentlicht.
Jetzt haben Dritte, die der Ansicht sind, dass “Oktoberfest” nicht als Marke eingetragen werden sollte, 3 Monate Zeit, um die Eintragung zu beanstanden.
- Das können solche Personen tun, deren eigene Rechte älter sind und die durch die Eintragung eine Verletzung ihrer älteren Rechte befürchten.
- Einen Widerspruch können aber auch Personen einlegen, die ein sog. absolutes Eintragungshindernis behaupten – also einen Grund, warum die Marke nicht eingetragen werden sollte. Ein Beispiel ist, dass der Widersprechende der Auffassung ist, die Bezeichnung sei nicht unterscheidungskräftig; denn die Unterscheidungskraft ist wesentliche Voraussetzung für eine Marke.
Die Landeshauptstadt München hat die Bezeichnung in über 20 Klassen angemeldet, um einen möglichst umfassenden Schutz zu erhalten. Würde die Marke eingetragen werden, würde das dazu führen, dass unzählige Veranstalter von weltweit stattfindenden “Oktoberfesten” künftig die Landeshauptstadt um Erlaubnis der Markennutzung bitten müssen – und vermutlich auch dafür bezahlen müssen.
Aktuell – also ohne Eintrag – ist es übrigens nicht automatisch so, ob/dass man die Bezeichnung “Oktoberfest” einfach so nutzen dürfte; denn auch an Bezeichnungen, die nicht als Marke eingetragen ist, kann es Rechte geben!
Hintergrundinfo
- Urheberrechte,
- Wettbewerbsrechte,
- oder eben Markenrecht.
Wer also eine Bezeichnung für irgendetwas nutzen will, sollte vorher prüfen, ob es später Probleme geben kann. Im ersten Schritt kann schlicht eine Internetsuchmaschine helfen, bis hin zu einer professionellen Recherche in den Datenbanken.
Wir arbeiten hier mit Dienstleistern zusammen, die potentielle Fundstellen per Software ermitteln; denn es geht nicht nur um identische Bezeichnungen, sondern auch um phonetisch ähnlich klingende – d.h. würde man das manuell machen, müsste man potentielle Buchstabenkombinationen ausprobieren; je nach Bezeichnung kommen da schnell dutzende oder gar hunderte Fundstellen zusammen. Dann kommen wir wieder ins Spiel, in dem wir diese Fundstellen bewerten: Wie nah kommt man dieser Fundstelle? Zu nah, so dass eine Rechtsverletzung droht? Oder ist ausreichend Abstand gegeben?
Sollten Sie also Unterstützung dabei brauchen, Ihren Namen bzw. Ihren Titel zu prüfen, schreiben Sie uns eine E-Mail an die info@eventfaq.de oder nutzen Sie direkt unsere Onlineberatung.
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