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Österreich kündigt millionenschwere Ausfallhaftung für Planungssicherheit an

Österreich kündigt millionenschwere Ausfallhaftung für Planungssicherheit an

Von Thomas Waetke 22. Oktober 2020

Österreich stellt einen Betrag von 300 Millionen Euro als Schutzschirm für Veranstalter zur Verfügung. Man erkenne die Problematik der Planungsunsicherheit, und wolle Veranstaltern helfen, die Risiken auf sich nehmen und Veranstaltungen wagen, so Vizekanzler Werner Kogler bei der Präsentation des Schutzschirms. Immerhin würde das Ausfallen von Messen und Kongressen auch viele andere Branchen und Unternehmen in Mitleidenschaft ziehen, bspw. das Hotel- oder Taxigewerbe.

Laut Kogler soll es “eine Teilgarantie für die größeren Teile der Kosten” geben, “wenn Veranstaltungen redimensioniert werden oder ganz ausfallen”. Damit wolle man ermöglichen, dass Veranstaltungen überhaupt “angegangen werden”.

Es sollen nicht mehr stornierbare Ausgaben etwa für die Raummiete, Personalkosten oder die Konferenztechnik ersetzt werden, falls Veranstaltungen verkleinert werden müssen oder gar nicht stattfinden können, ergänzt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.

Allerdings sollen nur solche Veranstaltungen erfasst sein, die auch im Rahmen der gerade geltenden Schutzmaßnahmen geplant seien. Wer also eine Großveranstaltung plane, die derzeit nicht erlaubt sei, soll nicht unter den Schutzschirm fallen, wenn die Großveranstaltung nachher kleiner ausfallen oder abgesagt werden müsse.

Die Details werden nun noch ausgearbeitet, voraussichtlich ab November soll der Schutzschirm aber stehen; allerdings müsse die EU-Kommission zustimmen.

Auch in Deutschland versucht die Branche (bzw. die betroffenen Branchen) die Politik von der Notwendigkeit weiterer Hilfen und Planungssicherheit zu überzeugen. Klar ist aber auch, dass es keinen Schutzschirm geben wird, der “blind” Gelder auszahlt – denn dann ist Missbrauch vorprogrammiert. Denn wenn bspw. nicht stornierbare Leistungen durch die Ausfallhaftung des Schutzschirms bezahlt werden sollen, dann lädt das zu Missbrauch ein: Wo fängt “nicht stornierbar” an, wo muss man versuchen, nachzuverhandeln, welche vertraglichen Mindestanforderungen werden gestellt? Wir sind mal gespannt, wie das in Österreich gelöst wird.

Ergänzung/Update:

Auch Thüringen arbeitet an solch einer Lösung.

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