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Öffnungsstrategien, Inzidenzwerte, Studien… ein Weg aus dem Dilemma?

Öffnungsstrategien, Inzidenzwerte, Studien… ein Weg aus dem Dilemma?

Von Thomas Waetke 7. Juni 2021

Die Inzidenzwerte sinken erheblich, immer mehr pandemiebedingte Beschränkungen werden aufgehoben oder gelockert. Immer mehr Veranstaltungen werden – oder scheinen – möglich.

Öffnungsperspektiven mit Inzidenzwerten

Die unter den Schließungen und Beschränkungen leidenden Branchen, darunter die Veranstaltungsbranche, fordern schon seit langem Öffnungsperspektiven. Diese liegen jedenfalls auf politischer Seite derzeit auf den Inzidenzwerten: Steigt der Wert, kommt es aller Voraussicht nach zu neuen Verboten und Beschränkungen; sinkt er, kommt es wieder zu Lockerungen.

Eine verlässliche Öffnungsperspektive ist das jedenfalls nicht, da viele Veranstaltungen über einen langen Zeitraum geplant werden müssen.

Erkenntnisse aus Studien?

Nicht nur in Deutschland, auch bspw. in Frankreich, Spanien und den Niederlandes hat es bereits mehrere Veranstaltungen gegeben, die mit diversen Hygienemaßnahmen und unter wissenschaftlicher Beobachtung durchgeführt wurden; tatsächlich wurden dabei keine Infektionsherde bzw. Super-Spreader-Events festgestellt.

Während bisher die meisten Festivals im Sommer 2021 bereits abgesagt sind, soll das Pangea-Festival in Mecklenburg-Vorpommern als Pilotprojekt durchgeführt werden. Dabei soll untersucht werden, wie Großveranstaltungen mit einem umfangreichem Hygiene- und Sicherheitskonzept möglich sein können.

Das “Problem” dabei:

Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht reihenweise Verfassungsbeschwerden gegen die sog. Bundes-Notbremse im Eilverfahren zurückgewiesen. Darunter auch eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Nr. 3 und Nr. 5 der Notbremse gerichtet hatte: Die Schließungen von Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen sowie von Freizeiteinrichtungen. Die Antragsteller, allesamt aus dem Kulturbereich, legten mehrere Studien vor, die belegen sollten, dass Kulturveranstaltungen sicher durchführbar seien.

Das Bundesverfassungsgericht aber wies diese Studien zurück: Sie seien untauglich zu belegen, dass Veranstaltungen ab einem Inzidenzwert von über 100 – ab diesem greift die Bundes-Notbremse – sicher durchführbar seien, da die Studien bei niedrigeren Inzidenzwerten erstellt wurden bzw. keine Aussage darüber getroffen hatten.

Das bedeutet:

Es müssten (ggf. mehrere) belastbare Studien bestehen bei Inzidenzwerten von über 100, und diese müssten überzeugend für Politik und Gerichte sein; das bedeutet zugleich, dass die Politik den Mut haben muss, bei höheren Inzidenzwerten solche Studien – und damit Liveveranstaltungen – zuzulassen. Es stehen also einige prozessuale Hürden im Weg…

Kein schwarz – weiß

In Politik und Verwaltung war bisher wenig Bemühen zu erkennen, Veranstaltungen nicht allesamt über einen Kamm zu kehren – von wenigen Ausnahmen abgesehen. In manchen Bundesländern hat es bspw. bei privaten Veranstaltungen Lockerungen gegeben, wenn diese “professionell organisiert” waren.

Im Zusammenhang mit Veranstaltungen werden aber der Reiseverkehr kritisch gesehen: Zwar ließen sich mit etwas Willen die Kontakte und Risiken vor Ort minimieren, aber bei hohen Inzidenzzahlen macht das Argument der “sozialen Kontakte” rund um die Veranstaltung dann schnell wieder alles zunichte.

Kulturfonds

Kürzlich hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz bekannt gegeben, dass ein “Kulturfonds” von insgesamt 2,5 Milliarden Euro aufgelegt werden wird; u.a. sollen damit Veranstalter von Kulturveranstaltungen Teile der Ausfallkosten erhalten, wenn ihre Veranstaltung pandemiebedingt abgesagt oder verkleinert werden muss. Details hierzu stehen allerdings immer noch nicht fest, nur: Es soll wohl eine Positivliste geben mit Veranstaltungen, die unter diesen Fonds fallen können. Da bisher in diesem Kontext nur von Kulturveranstaltungen die Rede ist, wird sich der Fonds vermutlich auch hierauf beschränken. Für Veranstalter solcher Veranstaltungen wird es also auf die Details ankommen.

Für Veranstalter von nicht kulturellen Veranstaltungen wird es vermutlich bei der bisherigen Unsicherheit bleiben, solange sich nicht der politische Wille wandelt oder die Inzidenzwerte dauerhaft “unten” bleiben.

Vertragsgestaltung

So oder so empfehlen wir unseren Mandanten auch weiterhin, vorausschauend Verträge zu gestalten. Niemand weiß, wie sich die Lage in den kommenden Wochen und Monaten entwickelt. Umso wichtiger ist daher, dass sich die Vertragspartner vor Vertragsschluss abstimmen, was sie in welchem Fall zu tun gedenken. Man darf es nicht unterschätzen: Vor Vertragsschluss reden noch alle miteinander. Wenn es aber bei einer Absage Streit gibt, wird es naturgemäß schwieriger, sich noch zu einigen.

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