Der Bundesgerichtshof hat mit gerade verkündetem Urteil zwei Pilot-Klagen auf Entschädigungen wegen staatlicher Schließungsanordnungen abgewiesen.
Geklagt hatten ein Hotelier und ein Gastronom, die aufgrund einer Landesverordnung im Sinne der Bekämpfung der Pandemie ihren Betrieb hatten schließen müssen.
In den Vorinstanzen waren sie bereits unterlegen, auch alle anderen Kläger hatten an anderen Gerichten bisher keinen Erfolg verbuchen können.
Nun ist auch diese spannende Rechtsfrage ersteinmal entschieden. Für so manche Unternehmen waren die Schließungen existenzbedrohend, und so manche Unternehmen hatten auf staatliche Entschädigungszahlungen gehofft.
Sobald wir die Gründe des Urteils kennen, berichten wir ausführlich.
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