Notwendige Strukturen im Veranstaltungsbetrieb – Bußgelder gegen das Unternehmen
Von Thomas Waetke 20. Januar 2021Heute stellen wir Ihnen eine weitere Referentin von unserem Kongress am 16. und 17. März 2021 vor. Das neue Kongressformat für die Veranstaltungsbranche findet hybrid statt. – live vor Ort und im Live-Stream bzw. digital.
Wir freuen uns sehr auf ihre Zusage zum Kongress: Jasmin Curte. Sie ist Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Karlsruhe.
In Ihrem Vortrag „Notwendige Strukturen im Veranstaltungsbetrieb – Bußgelder gegen das Unternehmen“ geht es um die sog. Verbandsgeldbuße nach §§ 30, 130 OWiG bzw. dem neuen Verbandssanktionengesetz: Wann kann gegen den Veranstalter eine Geldbuße verhängt werden, wenn Verantwortliche eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen oder ihre Aufsichtspflicht verletzen? Welche Strukturen sind notwendig, um Bußgelder zu verhängen – nur weil Mitarbeiter oder Dienstleister Fehler machen?
(Man darf sich nicht von dem Begriff „Verband“ blenden lassen, es sind nicht nur Vereine bzw. Verbände gemeint, sondern alle Unternehmen bzw. Organisationen)
Jasmin Curte ist Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe.
Aktuell ist sie dort die (kommissarische) Vertreterin des Abteilungsleiters der Ermittlungsabteilung V. Dieser Abteilung obliegt die Sachbearbeitung der Staatsschutzsachen gem. § 74a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), der Straftaten mit extremistischem Hintergrund sowie der sonstigen politisch, rassistisch, fremdenfeindlich und religiös motivierten Straftaten. Zuvor war sie Mitglied der Ermittlungsabteilung VII, zeitweise auch dort zuständig für die Vertretung des Abteilungsleiters. Die Abteilung VII ist zuständig für die Sachbearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen gemäß § 74c GVG sowie Insolvenzstraftaten u.a.
Zielgruppe:
Dieser Vortrag betrifft alle Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen.
Inhalt:
Die Referentin verdeutlicht die Notwendigkeit professioneller Strukturen mit Blick auf die “Strafe für das Unternehmen”. Viele Verantwortliche unterschätzen, dass sie nicht nur zivilrechtlich für Fehler ihrer Mitarbeiter und Dienstleister verantwortlich sein können, sondern auch ordnungswidrigkeitenrechtlich oder strafrechtlich. Sie gibt wertvolle Hinweise für die Vermeidung von Sanktionen gegen das Unternehmen.
Diesen Vortrag hören Sie am 2. Tag auf unserem Kongress (also am 17. März 2021). Die Vorträge sind von Juristen für Nicht-Juristen.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
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