Eine Diskothek in Friesoythe (Niedersachsen) musste am Freitag Abend geräumt werden, nachdem die Polizei Verstöße gegen die Corona-Verordnung sowie eine zu hohe Besucherzahl festgestellt hatte. Die Polizei entschied sich kurz vor Mitternacht zur Räumung, nachdem u.a. teilweise keine Kontrollen über den Impf- oder Genesenenstatus durchgeführt wurde. Im Rahmen der Räumung kam es im Eingangsbereich zu einem Gedränge, bei dem einzelne Besucher ohnmächtig wurden. Die Polizei ließ dann alle Notausgänge öffnen, weitere Rettungskräfte rückten an, aber zu weiteren Vorkommnissen kam es nicht. Während die Behörden ein Ermittlungsverfahren gegen den Veranstalter eingeleitet haben, gibt es eine Petition auf change.org, mit der ein Besucher bezwecken will, dass sich derlei Vorgänge nicht mehr wiederholten: Offenbar sollten die Besucher vom Personal veranlasst am Ausgang noch den Mindestverzehr von 5 Euro bezahlen. Die Petition wurde bis 20 Uhr bereits von 919 Personen gezeichnet.
Solcherlei Sachen passieren (leider) überall und immer wieder, und oft ergeben sich daraus nicht nur rechtliche Folgen:
- Verstöße gegen Corona-Regeln in der Landesverordnung können eine Ordnungswidrigkeit sein und zu einem Bußgeld führen.
- Je nachdem, was vertraglich vereinbart ist, können Verstöße auch eine Vertragsstrafe auslösen oder zu Schadenersatz führen.
- Wird die Veranstaltung aufgrund von schuldhaften Verstößen von den Behörden oder der Polizei geschlossen, kann man sich nicht mehr auf Höhere Gewalt berufen; somit macht man sich gegenüber Vertragspartnern schadenersatzpflichtig, und muss (je nach Zeitpunkt des vorzeitigen Endes auch Eintrittsgelder zurückerstatten).
- Wie auch in dem beschriebenen Vorfall geschehen, kann sich auch ein Imageproblem auftun: Dort hatten sich Besucher in Sozialen Medien beschwert, sogar eine Petition wurde initiiert.
- Denkbar, zumindest bei schwerwiegenden bzw. wiederholten Verstößen, können auch gewerberechtliche Sanktionen sein: Wegen Unzuverlässigkeit könnte die Gewerbeerlaubnis entzogen werden.
- Das Ganze kann auch bspw. eine Eventagentur oder andere Dienstleister treffen, wenn diese an den Verstößen beteiligt sind.
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