(Nicht völlig überraschender) Paukenschlag: Gericht regt Einstellung des Loveparade-Verfahrens an
Von Thomas Waetke 7. April 2020Das Landgericht Duisburg hat im Loveparade-Prozess vorgeschlagen, das Verfahren nach § 153 Absatz 2 StPO einzustellen. Das Gericht hat dazu folgende Erwägungen mitgeteilt:
Das Verfahren kann aktuell wegen des Risikos der Verbreitung von Infektionen durch den SARS-CoV-2-Virus nur eingeschränkt durchgeführt werden. Es ist nicht absehbar, wann und wie die Verhandlung fortgesetzt werden kann
Für den Fall einer Fortführung wäre mit einer erheblichen Dauer des weiteren Verfahrens zu rechnen.
Unabhängig von dem zentralen Gutachten, zu dem der Sachverständige noch angehört werden müsste und dessen Ergebnisse das Gericht in seine Erwägungen mit einbezogen hat, wäre es erforderlich, mehrere Nebenkläger zu vernehmen und eine Reihe von psychiatrischen Sachverständigen zu hören. Auch dies wäre mit einer erheblichen Gefährdung aller Verfahrensbeteiligten verbunden. Dazu käme die starke psychische Belastung für einige Nebenkläger
Die Kammer hält es zwar für wahrscheinlich, dass den Angeklagten die ihnen vorgeworfene Tat nachgewiesen werden könnte, wenn es möglich wäre, die Hauptverhandlung ohne zeitliche Beschränkungen fortzusetzen. Da dies nicht der Fall ist, besteht allerdings nur noch eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit, den angeklagten Sachverhalt verurteilungsreif aufzuklären.
Spätestens am 27. Juli 2020 dürfte hinsichtlich des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung das Prozesshindernis der absoluten Verjährung eintreten. Auch dürfte eine etwaige Schuld der Angeklagten nach allen bisher vorliegenden Erkenntnissen als gering angesehen werden. Weiterhin muss die Kammer die lange Dauer des Verfahrens und die konstruktive Mitwirkung der Angeklagten berücksichtigen. Zudem war keiner der Angeklagten strafrechtlich vorbelastet. Unter Würdigung dieser und weiterer Umstände würde sich eine eventuelle Strafe im unteren Bereich des Strafrahmens bewegen.
Die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft sollen bis zum 20. April dazu Stellung nehmen. Wenn die Zustimmungen erteilt würden und sich aus den Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten keine Änderungen an der derzeitigen Auffassung des Gerichts ergeben, würde das Verfahren eingestellt, teilt das Gericht mit.
Hintergrundinfo
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, anwaltlicher Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art!
Kontakt: info@eventfaq.de oder Telefon 0721 1205060.
Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):
- Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
- Tunnel: © rai36de - Fotolia.com