Die GEMA hat sich mit dem bdv und dem VDKD darüber geeinigt, dass an den Sponsoring- und Werbeeinnahmen eines Veranstalters die Autoren zu beteiligen sind, die von der GEMA vertreten werden.
Wenn ein Veranstalter also Einnahmen hat aus Sponsoring, so muss er künftig abhängig von der Veranstaltungsgröße eine Vergütung auf den Bruttoumsatz an die GEMA zahlen. Die Regelung gilt ab dem 01.04.2011, die Vergütung liegt zwischen 0,35 und 0,42 % des Umsatzes. Die Einigung kam u.a. deshalb zustande, da die angerufene Schiedsstelle deutlich machte, dass die Sponsoring-Einnahmen als geldwerter Vorteil anzusehen seien.
Der neue Tarif wird in Kürze veröffentlicht.
Dieser Tarif gilt zusätzlich zu den bisher bestehenden Tarifen für die Musiknutzung.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und der Autor hier auf EVENTFAQ. Hier lesen Sie mehr über mich.
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