Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine neue Information zu Veranstaltungen in Schulaulen und Bürgerhäusern herausgegeben, die DGUV-Information Nr. 215-322. Darin werden u.a. die Pflichten und Aufgaben der Aufsicht führenden Person und der Bühnenfachkraft beschrieben und was bei der Nutzung der eigenen Veranstaltungsstätte durch Dritte zu beachten ist. Außerdem finden sich darin auch ein paar Checklisten und Muster.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
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Wer als Webseitenbetreiber ein unvollständiges oder fehlerhaftes Impressum hat, kann von einem Wettbewerbsunternehmen kostenpflichtig abgemahnt werden: Die gesetzliche Anforderung an ein ordnungsgemäßes Impressum (§ 5 Telemediengesetz) wird von den (meisten) Gerichten als sog. Marktverhaltensregel angesehen. Ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel…
Wer als Webseitenbetreiber ein unvollständiges oder fehlerhaftes Impressum hat, kann von einem Wettbewerbsunternehmen kostenpflichtig abgemahnt werden: Die gesetzliche Anforderung an ein ordnungsgemäßes Impressum (§ 5 Telemediengesetz) wird von den (meisten) Gerichten als sog. Marktverhaltensregel angesehen. Ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel…
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