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Nächstes Urteil zum Wegfall der Geschäftsgrundlage ist da

Nächstes Urteil zum Wegfall der Geschäftsgrundlage ist da

Von Thomas Waetke 1. März 2021

Gestern hatte ich über ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Dresden berichtet: Das Gericht hatte soweit ich das gesehen habe als erstes Gericht den Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einer pandemiebedingten Schließung anerkannt. In diesem Fall ging es um eine Ladenmiete: Musste der Mieter die Miete bezahlen, obwohl er seinen Laden hatte schließen müssen?

Hinweis
Hier geht es um langfristige Mietverträge von Verkaufsflächen; durch staatliche Schließungsanordnungen durfte die Fläche nicht mehr für Kunden geöffnet werden. Die Gerichte hatten bisher stets zu Gunsten des Vermieters und gegen den Mieter entschieden: Es sei dem Mieter zumutbar, trotzdem die Miete weiter zu bezahlen – gerade weil es nur vorübergehend sei. Bei Veranstaltungen ist das typischerweise eine kurzfristige Sache: 2 Tage gemietet, 2 Tage aber nicht nutzen können. Daher müssten m.E. die Grundsätze der langfristigen Miete umso mehr für die kurzzeitige Miete gelten. Insoweit ist das Urteil des OLG Dresden für Veranstalter erfreulich, hingegen für Vermieter der Locations weniger erfreulich.

Nun hat das Oberlandesgericht Karlsruhe – anders als das Oberlandesgericht Dresden – sich wiederum auf die Seiten der Vermieter gestellt:

Mietern sei nur dann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage unzumutbar, den vollständigen Mietzins zu zahlen, wenn dadurch ihre Existenz vernichtet oder ihr wirtschaftliches Fortkommen zumindest ganz erheblich beeinträchtigt werden würde. Dies war auch bisher die Linie der Gerichte, aus der das eingangs erwähnte Oberlandesgericht Dresden erstmals ausgeschert war.

Die spannende Frage – kann sich der Mieter erfolgreich auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen – wird nun letztendlich vom Bundesgerichtshof in die letzte Instanz gehen.

Hintergrundinfo
Ich hatte das schon öfter erwähnt: Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein vergleichbarer Sachverhalt von unterschiedlichen Gerichten auch unterschiedlich beurteilt wird. Das gehört oftmals schlicht zur Rechtsentwicklung dazu. Jetzt gibt es zwei sich augenscheinlich widersprechende Urteile von Oberlandesgerichten, nun kommt also der Bundesgerichtshof zum Zuge.

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