Gestern hatte ich über ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Dresden berichtet: Das Gericht hatte soweit ich das gesehen habe als erstes Gericht den Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einer pandemiebedingten Schließung anerkannt. In diesem Fall ging es um eine Ladenmiete: Musste der Mieter die Miete bezahlen, obwohl er seinen Laden hatte schließen müssen?
Hinweis
Nun hat das Oberlandesgericht Karlsruhe – anders als das Oberlandesgericht Dresden – sich wiederum auf die Seiten der Vermieter gestellt:
Mietern sei nur dann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage unzumutbar, den vollständigen Mietzins zu zahlen, wenn dadurch ihre Existenz vernichtet oder ihr wirtschaftliches Fortkommen zumindest ganz erheblich beeinträchtigt werden würde. Dies war auch bisher die Linie der Gerichte, aus der das eingangs erwähnte Oberlandesgericht Dresden erstmals ausgeschert war.
Die spannende Frage – kann sich der Mieter erfolgreich auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen – wird nun letztendlich vom Bundesgerichtshof in die letzte Instanz gehen.
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