Vertragsschluss in AGB geregelt?
In vielen Verträgen und AGB wird das Zustandekommen eines Vertrages geregelt. Solche Klauseln finden sich meistens ganz am Anfang der AGB. Dort ist beispielsweise geregelt, wer ein Angebot abgibt und wer die Annahme erklärt. Ebenso, ob es eine bestimmte Form gibt, die erfüllt sein muss. Dabei sollten Sie insbesondere auf die Begriffe „Schriftform“ und „Schriftlichkeit“ achten:
- Schriftform wird häufig so verstanden, dass Unterschriften im Original erfolgen müssen. E-Mails beispielsweise sind dann nicht mehr zulässig.
- Bei der Schriftlichkeit ist es einfacher, da man hier runter auch E-Mails oder Messenger versteht.
Form vereinbart?
In vielen AGB bzw. Verträgen gibt es eine Klausel zur Form von Vertragsergänzungen oder -änderungen. Solche Klauseln finden sich meist am Ende der AGB bzw. des Vertrages, manchmal aber auch ganz vorne.
Neuauftrag oder Erweiterung?
Zunächst gilt es zu unterscheiden, ob es tatsächlich um eine Erweiterung des Auftrages geht oder um einen Neuauftrag. Handelt es sich um einen Neuauftrag, können für diesen die bisherigen Regeln gelten, wenn man die Klauseln aus dem ersten Auftrag als Rahmenvertrag verstehen könnte.
Rahmenvertrag bzw. Erweiterung?
Sie sollten also die Klausel suchen und schauen, was darin geregelt ist. Auch hier sollten Sie insbesondere auf die Begriffe „Schriftform“ und „Schriftlichkeit“ achten: Schriftform wird häufig so verstanden, dass Unterschriften im Original erfolgen müssen. E-Mails beispielsweise sind dann nicht mehr zulässig. Bei der Schriftlichkeit ist es einfacher, da man hier runter auch E-Mails oder Messenger versteht.
In jedem Fall müssen Sie prüfen, ob die Form vorgeschrieben wird oder nicht Punkt es wäre ärgerlich, wenn es nachher alleine an der Form scheitern sollte.
Bevor wir uns der Problematik der Vergütung widmen, dürfen wir Sie auf unsere Angebote im Zusammenhang mit AGB bzw. Verträgen aufmerksam machen:
Schauen wir uns nun das dritte Themenfeld an, die Vergütung bzw. Bezahlung von zusätzlichen Aufträgen.
Vergütung?
Die spannendste Frage ist oftmals, ob die zusätzliche Leistung bezahlt wird. Hier kann es verschiedene Konstellationen geben, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Hier ein paar mögliche Parameter:
- Der Auftragnehmer hat die Notwendigkeit des zusätzlichen Auftrages (nicht) zu vertreten, weil er den Auftraggeber vorab nicht ausreichend informiert hat.
- Es wurde ein Festpreis vereinbart oder Abrechnung nach Zeitaufwand.
- Der neue Auftrag wurde nur mündlich erteilt, obwohl Schriftlichkeit vereinbart wurde.
- Es handelt sich um einen Folgeauftrag, aber es wurde nicht über die Kosten gesprochen.
Wie man sieht: Unterschiedliche Parameter können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Nicht alles, aber vieles kann man bereits im Vertrag mit seinem Kunden bzw. Dienstleister regeln. Wenn Sie Unterstützung bei Verhandlungen oder der Formulierung von Klauseln brauchen, schreiben Sie uns einfach eine kurze Mail an info@eventfaq.de!
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, anwaltlicher Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art!
Kontakt: info@eventfaq.de oder Telefon 0721 1205060.
Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):
- Vertrags-Erstellung (1): © Foto: denisismagilov stock.adobe.com / Bannergestaltung: kollarneuber.de
- AGBCheck: © Foto: Prostock-studio stock.adobe.com / Bannergestaltung: kollarneuber.de
- vorvertrag-final-web-350×350: © Foto: fotofabrik, stock.adobe.com / Bannergestaltung: kollarneuber.de
- Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
- Unterschrift: © Beckie - Fotolia.com