
Nachgefragt: Wann kommt der Untersuchungsausschuss zur Loveparade?
Von Thomas Waetke 22. September 2017Die FDP hatte nach dem Loveparade-Unglück in Duisburg, im Dezember 2010, einen Antrag auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) gestellt. Der Antrag wurde mehrheitlich mit Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, u.a. mit der Begründung, dass man mit dem PUA nicht dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft vorgreifen könne; dabei wurde allerdings ausgeblendet, dass es in anderen Fällen sehr wohl einen PUA gegeben hatte, während die Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen waren.
Nun ist das Ermittlungsverfahren abgeschlossen, und wie berichtet wird das Strafverfahren gegen 10 Angeklagte vor dem Landgericht Duisburg im Dezember 2017 beginnen. Die Landesregierung hat dafür u.a. 42 neue Justiz-Mitarbeiter eingestellt, um das Mega-Verfahren bewerkstelligen zu können.
Wir hatten bei CDU, SPD und FDP nachgefragt, ob man denn nunmehr beabsichtige, einen PUA einzusetzen.
Seitens der FDP, die nun in NRW in Koalition mit der CDU die Regierung bildet, möchte aber nun den Ausgang des Strafverfahrens abwarten. Christian Mangen, Sprecher für Rechtspolitik der FDP-Landtagsfraktion, zu eventfaq: „Die Loveparade-Tragödie muss sorgfältig aufgeklärt werden. Dies sind wir Opfern und Hinterbliebenen schuldig. Wir begrüßen es, dass die schwarz-gelbe Landesregierung die Justiz für das Strafverfahren personell aufgestockt hat, um eine schnelle Klärung zu ermöglichen. Inwieweit es zur Sachaufklärung weiterer Schritte durch den Landtag bedarf, ist nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens zu prüfen.“
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