Von Freitag bis Sonntag findet in Frankfurt am Main ein Musikfestival statt. Die Stadt Frankfurt hatte angeordnet, dass von den 12.000 Besuchern lediglich 500 Personen eingelassen werden dürften, die keinen Impf- oder Genesenennachweis haben, soweit sie zumindest negativ getestet sind. Außerdem durften nur so viele Besucher zeitgleich eingelassen werden, dass pro Person 5 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Gegen diese Anordnung ist die Veranstalterin vor das Verwaltungsgericht Frankfurt gegangen. In einem Eilverfahren gab das Gericht der Veranstalterin auch überwiegend Recht und erhöhte u.a. die Zahl der nur negativ getesteten Personen auf 1.500 (statt vorher 500). Sowohl die Veranstalterin als auch die Stadt haben gegen diese Eilentscheidung Beschwerde vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.
Der hat einen Vergleich vorgeschlagen, den beide Seiten gestern auch angenommen haben, so dass auch kein Urteil mehr notwendig wird. Gemäß diesem Vergleich können 1.200 Besucher ohne Impf- oder Genesenennachweis, aber mit negativem Testnachweis eingelassen werden. Insgesamt müssen pro Person mindestens 4 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen. Die darüberhinausgehende Zahl bis 12.000 Besucher muss einen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen.
Nach einer Veranstalterumfrage sind 10-15% der Besucher nicht geimpft oder genesen. Diese müssen am ersten Veranstaltungstag einen PCR-Test machen, der dann für die nächsten Tage (noch) gültig bleibt. Hierbei handelt es sich um einen kostengünstigeren Pool-Test, mit dem mehrere Besucher gleichzeitig getestet werden. Sollte dieser Pool-Test positiv ausfallen, werden alle Pool-Teilnehmer einzeln getestet. Die Pool-Testung ist damit aber immer kostengünstiger und schneller, aber genauso effektiv.
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