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Musiker verklagt Ba-Wü und Bayern

Musiker verklagt Ba-Wü und Bayern

Von Thomas Waetke 3. Februar 2021

Ein Musiker hat die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern auf Zahlung einer Entschädigung verklagt, nachdem ihm zahlreiche Auftritte durch die Corona-Maßnahmen entgangen sind.

Insgesamt fordert er 14.700 Euro plus Zinsen und begründet dies u.a. damit, dass durch die Veranstaltungsverbote er habe sein Unternehmen (das u.a. bei Hochzeiten und anderen Events für die Musik sorgt) nicht betreiben können und in existenzielle Schieflage geraten sei. Die verklagten Länder haben zwischenzeitlich auf die Klagen reagiert und dazu einige Argumente vorgebracht:

Zum einen bestreiten sie einem Medienbericht zufolge, dass die Verträge “echt” seien, die der Künstler als Beweis dafür vorgelegt hatte, dass er zu Auftritten gebucht war. Außerdem wird bestritten, dass die Absagen auf den Corona-Maßnahmen beruhen würden.

Baden-Württemberg hat in seiner Klageerwiderung das Lebensrisiko ins Spiel gebracht: Es habe sich das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht, wenn der Künstler seine Auftritte nicht wie geplant durchführen könne. Das Land zieht dabei einen – augenscheinlich etwas schrägen – Vergleich: Wenn er für eine Hochzeit gebucht würde und die Hochzeit aus anderen Gründen abgesagt würde, würde sein Auftritt auch abgesagt werden, und das entspräche auch dem Lebensrisiko.

Der Musiker hält dagegen: Die Schließung seines Betriebs sei im Allgemeininteresse erfolgt, ihm werde damit ein „Sonderopfer“ abverlangt.

Die Thematik ist natürlich spannend, und für viele Unternehmen existenziell: Muss der Staat Entschädigungen zahlen, wenn er coronabedingt Betriebe dicht macht?

Soweit bisher bekannt ist, haben die Gerichte in anderen Konstellationen (Gaststätten) solche Ansprüche bisher abgelehnt (siehe weiter unten die Links zu den drei Beiträgen), aber das ist deshalb natürlich noch nicht das “Ende der Fahnenstange”.

Hintergrundinfo
Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein und dieselbe Rechtsfrage durch mehrere Instanzen an verschiedenen Gerichtsorten geht und dort womöglich sogar unterschiedlich entschieden wird. Und gerade bei solch wesentlichen Fragen, die eine immense Auswirkungskraft haben, wird die Sache früher oder später beim Bundesgerichtshof landen, der dann abschließend wird entscheiden müssen. Das kann aber durchaus noch einige Jahre dauern.

Hintergrundinfo
Es ist nicht ebensowenig ungewöhnlich und schon gar nicht verwerflich, wenn wie oben geschildert die Bundesländer “bestreiten”, was der Kläger behauptet. Denn die Bundesländer können natürlich nicht wissen, ob die Verträge echt oder gefakt sind, um einen größeren Schaden zu produzieren; sie können auch nicht wissen, ob die beauftragten Hochzeiten tatsächlich ausschließlich coronabedingt abgesagt wurden. Daher ist das ein ganz normaler Vorgang, dass die nichtwissende Klagepartei die Behauptung der anderen Partei “bestreitet”. Die Folge daraus: Das Gericht darf nun der Behauptung nicht einfach glauben, sondern die Behauptung muss nun bewiesen werden. In dem oben geschilderten Fall könnte ein Beweis z.B. sein, dass die Auftraggeber als Zeugen dafür benannt werden, dass die Verträge echt sind. Natürlich können auch Zeugen die Unwahrheit sagen, aber letztlich muss das Gericht entscheiden, wem es glaubt und wem nicht. Ein Beweis können bspw. auch Vorschusszahlungen sein, die nach dem behaupteten Vertragsschluss getätigt wurden – am besten vor der Pandemie. Denn wenn bspw. ein Auftraggeber mit dem Musiker im Oktober 2019 einen Vertrag geschlossen und im November 2019 50 % Vorkasse geleistet hat, dann kann man schwerlich behaupten, der Vertrag sei vor der Pandemie bereits in Vorbereitung auf solche Entschädigungsansprüche gefakt worden.

Das Bestreiten führt also dazu, dass sich die Gerichte noch gar nicht mit der Rechtsfrage befassen, ob das erbrachte Sonderopfer zu einer Entschädigung führt. Zuerst nämlich muss der Sachverhalt geklärt und bewiesen werden. Erst wenn der Sachverhalt feststeht, kann man auch die Rechtsfragen klären.

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