Zum 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn aller Voraussicht nach sprunghaft auf 12 € pro Stunde ansteigen. Die Ampelkoalition will diese Steigerung durch einen Parlamentsbeschluss herbeiführen, also auf einem Weg, der gar nicht durch das Mindestlohngesetz so vorgesehen ist. Der Gesetzentwurf dazu ist bereits vorhanden.
Bereits am 1. Juli steigt der Mindestlohn von derzeit 9,82 € auf dann 10,45 €.
Insbesondere bei Aushilfen und Minijobbern wird dies zu deutlichen Erhöhungen – auch der Kosten – führen. Ebenfalls soll zum 1. Oktober die Minijobgrenze von 450 € auf 520 € angehoben werden.
Übrigens: Mit Blick auf den Mindestlohn hat kürzlich das bayerische Landessozialgericht entschieden, dass Sachleistungen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen: Ein Arbeitgeber hat seinen Mitarbeitern Verpflegung und Unterkunft zur Verfügung gestellt und wollte das mit dem Stundenlohn verrechnen. Weil das aber nicht zulässig ist, muss der Arbeitgeber nun mehrere tausend Euro nachbezahlen.
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