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Mindestlohn: Änderungen bei der Aufzeichnungspflicht
Von Thomas Waetke
7. August 2015
Die Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung wird ab dem 1. August geändert: Die bisherige Einkommensschwelle von 2.958 Euro wird insoweit ergänzt, dass die Aufzeichnungspflicht schon dann wegfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 Euro brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde.
Darüber hinaus entfällt die Aufzeichnungspflicht bei Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers), also auch bei Minijobs.
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