EVENTFAQ News

aus dem Eventrecht
Messeprogramm kleine und mittlere innovative Unternehmen

Messeprogramm kleine und mittlere innovative Unternehmen

Von Thomas Waetke 14. Oktober 2021

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert die Teilnahme kleiner und mittlerer innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland. Ziel dieses Programms ist es, die Vermarktung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bestmöglich zu unterstützen, um so Exportmärkte zu erschließen. Gefördert wird die Messeteilnahme von kleinen und mittleren innovativen Unternehmen auf Einzelständen.

FAQ:

(Auszug aus den FAQ des Programms)

Das antragstellende Unternehmen muss seinen Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben.

  • Kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro), die älter sind als zehn Jahre
  • Mittlere Unternehmen (mehr als 49 Mitarbeiter sowie weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro oder Jahresumsatz von höchstens 50 Mio.
    Euro) deren Gründungsjahr für die Förderfähigkeit irrelevant ist

Für kleine Unternehmen, die jünger als zehn Jahre sind besteht eine Fördermöglichkeit im Rahmen des Messeprogramms junge innovative Unternehmen.

Gefördert werden können die vom Veranstalter in Rechnung gestellten Ausgaben für Standmiete und von einem Standbauunternehmen in Rechnung gestellten Standbau. Im Rahmen dieses Förderprogramms werden 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben erstattet, der Eigenanteil beträgt 60 Prozent. Weitere Ausgaben für zusätzliche Leistungen (z. B. CateringHostess/Host, Transport von Ausstellungsgegenständen) sind nicht förderfähig. Die Förderhöchstsumme beträgt 12.500,00 Euro pro Aussteller und Messe.

Die Förderhöchstgrenze beträgt 600.000,00 Euro pro Messe. Die Entscheidung über eine Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs.

Die Liste der förderfähigen Messen für das Jahr 2022 wird Anfang November 2021 auf der Internetseite des Programms veröffentlicht.

Das antragstellende Unternehmen benennt zunächst das auszustellende Produkt/Verfahren bzw. die Dienstleistung und beschreibt kurz den Innovationsgehalt. Aus der Beschreibung muss hervorgehen, ob es sich um eine Selbstentwicklung handelt.

Daneben gibt es auch einen Sonderfonds zur Ausfallabsicherung für Veranstalter von Messen und Ausstellungen:

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):