Die Bundesländer unterscheiden in ihren Corona-Verordnungen mehr oder weniger durchdacht die verschiedenen Veranstaltungsarten. Und hier und da mag man nicht verstehen, warum ein Unterschied zwischen der Veranstaltungsart A und der Veranstaltungsart B gemacht wird, die einen werden erlaubt, die anderen generell verboten oder stärker beschränkt.
Zu einem solch vermeintlichen Widerspruch hat sich nun die Landesregierung Baden-Württemberg auf Anfrage der Stuttgarter Zeitung (StZ) geäußert: Warum würde die Urlaubsmesse CMT ohne Besucherlimit erlaubt sein, während Kultur- und Sportveranstaltungen nur unter erheblichen Beschränkungen zulässig seien?
Nach Aussage der Pressestelle des Ba-Wü-Landeswirtschaftsministeriums seien Messen im Kern Veranstaltungen, die wirtschaftlichen Zwecken dienten – und damit vergleichbar mit dem Einzelhandel: „Bei Messen steht die Ausstellung und der Vertrieb von Angeboten einzelner Wirtschaftszweige an potenzielle gewerbliche Abnehmer im Vordergrund“.
Im Grunde lässt sich das in der Sache nachvollziehen, aber “gewerblich” sind die Besucher der CMT nun auch nicht allesamt…
Es geht noch weiter:
Messezentren verfügten „über Instrumente wie etwa Besucherlenkung oder auch die gezielte Sicherstellung zur Kontaktnachverfolgung“, ebenso über eine großflächige Infrastruktur und neuste Lüftungssysteme. Dieses Argument überzeugt nicht, denn auch Kultureinrichtungen können diese Anforderungen erfüllen.
Überhaupt muss man hinterfragen, ob eine Trennung nach Veranstaltungs- bzw. Betriebsart sinnvoll ist, und nicht eher eine Trennung nach den räumlichen, technischen und organisatorischen Möglichkeiten angezeigt wäre: Wer gewisse Vorgaben erfüllt, kann seine Veranstaltung machen; wer sie nicht erfüllt, eben nicht. Dann käme es auf die Frage, ob eine Veranstaltung eher ein “Theater” oder eher ein “Kongress” sei, nicht mehr an. Eine Einordnung nach Veranstaltungsart kann vielleicht helfen, aber sie kann insbesondere bei nicht eindeutig zuordenbaren Veranstaltungen zu Ungerechtigkeiten führen.
Solcherlei Kriterien könnten sein: Erfahrung mit dem Publikum, dem Veranstaltungsort und den wesentlichen Dienstleistern, Größe der Flächen und Räume, Lüftungsmöglichkeiten, Dauer der Anwesenheit der Besucher, Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen, Wahrscheinlichkeit von Menschenansammlungen, Infrastruktur für Anreise und Abreise, technische Infrastruktur für Besucherlenkung und Kontaktnachverfolgung usw.
Wer bei der Einhaltung der Vorgaben schummelt, schummelt auch bei der Einordnung seiner Veranstaltung in die vorgegeben Veranstaltungsarten…
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