Der bisherige Rundfunkstaatsvertrag wird in Kürze durch den Medienstaatsvertrag ersetzt werden. Nachdem nun auch der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern den Vertrag angenommen hat, wird er nach Mitteilung der Bundesregierung “in Kürze” in Kraft treten können.
Der bisherige Rundfunkstaatsvertrag regelte wie das Wort schon sagt den Rundfunk, stellt also Spielregeln für TV und Radio auf, aber auch bereits einige Regeln für die sog. Telemedien. Mit dem neuen Medienstaatsvertrag werden, wie auch hier das Wort schon sagt, über TV und Radio auch neue Medienformen und -plattformarten, bspw. auch die Sozialen Medien.
Die meisten Unternehmen werden zwei Änderungen bemerken:
- Im Impressum der Webseite: Aus dem bisherigen § 55 RStV wird dann § 18 MStV.
- Bei Live-Streaming-Angeboten gibt es künftig eine Bagatellklausel: Während im Rundfunkstaatsvertrag bisher nur bei weniger als 500 potentiellen Nutzern keine Lizenz notwendig wurde, so ist das künftig der Fall
- bei unter 20.000 Nutzern der Fall oder
- wenn nur ein geringes öffentliches Interesse bzw. geringe Potenzialität zum Einfluss auf die Meinungsbildung besteht.
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