Ja, es gibt sie: Sprüche, mit denen man Gesetze aushebeln kann.
Ein paar Klassiker:
“Das wäre ja noch schöner!”
“Das machen doch alle so!”
“Wo kämen wir denn da hin?”
“Ich dachte, die anderen kümmern sich darum!”
Mit solchen Aussagen kann man jeden Staatsanwalt und Richter überzeugen. Jedenfalls dann, wenn man 5 Jahre alt ist, mit einem Kinderkaufladen spielt und von Mama bei unsauberen Transaktionen mit Papa erwischt wurde.
In der Realität funktioniert das – Spoiler! – leider nicht ganz so gut: Mama knuddelt ihr Kind, der Staatsanwalt legt eine Akte an.
Gesetze stehen nicht zur Wahl
Manchmal habe ich den Eindruck, dass geglaubt wird, Gesetze würden zur Disposition stehen. Freiwillige vor, aber wer nicht will, muss auch nicht. Von einer Vorschrift darf man nur dann individuell abweichen, wenn die Vorschrift die Abweichung zulässt.
Beispiel: Man darf einen anderen Menschen nicht verletzen. Erlaubt wäre das nur, wenn man in Notwehr oder in Nothilfe handelt.
Branchenüblich?
Auch das Argument der Branchenüblichkeit hilft nicht. Nur, weil eine ganze Branche gegen geltendes Recht verstößt, wird ein Gesetz auch nicht außer Kraft gesetzt.
Beispiel: Die maximal zulässige Arbeitszeit beträgt pro Tag grundsätzlich 10 Stunden.
Achtung Vorsatz!
Bei vielen Rechtsverstößen kann man schnell in den Vorsatz kommen: Bspw. bei hartnäckigen wiederholten Verstößen gegen die Arbeitszeitregeln. Dann wird aus einem Versehen schnell eine Straftat (§ 23 Arbeitszeitgesetz).
Compliance
Da kommt u.a. das Thema Compliance ins Spiel: Das Unternehmen muss dafür sorgen, dass die Beschäftigten in der Lage sind, rechtskonform zu arbeiten. Andernfalls kann es u.U. passieren, dass Rechtsverstöße, die durch Mitarbeiter begangen werden, auch auf die Vorgesetzten bis hin zur Geschäftsleistungsebene “durchschlagen”.
Im Datenschutzrecht ist das übrigens explizit gewollt: Der Fehler eines Mitarbeiters führt automatisch zu einer Verantwortung des Unternehmens. Das Unternehmen kann sich also nicht darauf berufen, man habe die Mitarbeiter ausreichend geschult und überwacht – Bußgeld bezahlt werden muss trotzdem!
In anderen Bereichen wie bspw. dem Wettbewerbsrecht funktioniert das (noch): Das Unternehmen kann nachweisen, dass man geschult und überwacht hat und keinen Anlass zu weitergehenden Kontrollen hatte; dann haftet es oftmals nicht mehr für die wettbewerbsrechtlichen Verstöße eines Mitarbeiters.
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