EVENTFAQ News

aus dem Eventrecht
“Malle” gehört uns allen

“Malle” gehört uns allen

Von Thomas Waetke 19. Juni 2020

Viele Veranstaltung haben einen Namen – und bei Namen hört der Spaß oftmals schon wieder auf: Denn Namen können urheberrechtlich, markenrechtlich oder auch wettbewerbsrechtlich bereits geschützt sein. So kommt es immer wieder vor, dass Namensinhaber andere Veranstalter abmahnen. So hatte auch der Inhaber der Marke “Malle” u.a. Partyveranstalter abgemahnt.

Einer der abgemahnten Veranstalter hat sich gegen die Abmahnung gewehrt – und die Löschung der Marke beantragt. Das ist jetzt auch passiert: Das Europäische Markenamt (EUIPO) hat die bereits eingetragene Wortmarke “Malle” für nichtig erklärt.

Entscheidend sei das deutschsprachige Publikum in der Europäischen Union: Was versteht es unter dem Begriff “Malle”? Aus Sicht der EUIPO versteht es einen geographischen Hinweis auf die spanische Insel Mallorca. Hört der Deutsche “Malle”, habe ein ganz konkretes Bild vor Augen.

Hintergrundinfo
Marken bieten einen hohen Schutz gegen Nachahmer. Allerdings ist eine Eintragung einer Marke nicht immer eine dauerhafte Sicherheit für den Inhaber, seine Marke behalten zu dürfen. Denn wenn sich nach einer Eintragung herausstellt, dass sie eigentlich nie hätte eingetragen werden dürfen, dann können Dritte einen Löschungsantrag gegen die Marke stellen.

Was tun, wenn man einen Namen nutzen möchte?

Möglichst frühzeitig sollte geprüft werden, ob der Name bereits “belegt” ist.

Probleme können sich aus dem Urheberrecht ergeben: Bei kreativen Namen, die man anderweitig (teilweise) kopiert hat.

Probleme können sich aus dem Markenrecht ergeben: Bei im Markenregister eingetragenen Marken, bei ähnlich klingenden oder ähnlich aussehenden Marken, aber auch bei sonstigen Bezeichnungen.

Außerdem auch aus dem Wettbewerbsrecht: z.B. dann, wenn der eigene Name derart an einem fremden, bekannnten Namen angelehnt ist, dass man dessen guten Ruf ausnutzen will.

Tipps:

  • Schauen Sie vorab einfach in eine Suchmaschine, ob es vergleichbare Namen gibt.
  • Oder ist der Name bereits als Firmenname oder URL im Einsatz?
  • Fragen Sie Kollegen, ob diese mit dem Namen ggf. bekannte Namen verbinden würden.
  • Schauen Sie ins Marekenregister bspw. beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Gerne unterstützen wir Sie bei den Prüfungen und Recherchen. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@eventfaq.de!

Was tun, wenn man eine Abmahnung erhalten hat?

Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, sollten Sie nicht nicht reagieren! Auch dann, wenn Sie die Abmahnung für absurd halten. Denn: Sie wissen ja nicht, ob der Abmahner nach Ablauf der Frist ohne weitere Vorwarnung eine sog. Einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt – das Gefährliche: Das bekommen Sie oftmals erst mit, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und die Einstweilige Verfügung vollstrecken soll.

Daher: Immer reagieren; entweder ablehnen oder die Ansprüche erfüllen.

Aber:

Keinesfalls sollten Sie bspw. eine vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben und nur unterschreiben, damit Sie das Problem mutmaßlich schnell loswerden. Denn mit Abgabe einer Unterlassungserklärung kommt ein Unterlassungsvertrag zustande – d.h. Sie müssen das für alle Zeiten unterlassen, was Sie versprochen haben, und zwar auch dann, wenn sich später die Abmahnung als unwirksam herausstellt.

Wir haben schon oft erlebt, dass Mandanten eine Abmahnung bspw. wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten , die abgemahnte Fundstelle fast schon panisch sofort gelöscht und die Unterlassungserklärung abgegeben haben… und Jahre später dann mit einer Vertragsstrafe konfrontiert wurden, weil die Fundstelle doch nicht richtig gelöscht wurde (denn von der Webseite löschen reicht oftmals nicht). Ärgerlich, wenn man dann nicht bspw. Screenshots der ursprünglichen Fundstellen gemacht oder Löschversuche dokumentiert hat.

Daher: Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, empfehlen wir, dass Sie sich an einen Anwalt wenden. Natürlich kostet das Geld, aber ungeschicktes Verhalten um etwas Geld zu sparen kann hinterher teurer werden. Gerne beraten wir Sie bei Abmahnungen aus dem Bereich Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht! Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@eventfaq.de (am besten gleich die Abmahnung mitschicken, Sie bekommen dann von uns ein Angebot).

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):

  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
  • Disco balls: © thomsond - Fotolia.com