Viele meiner Mandanten, die Stadtfeste, Märkte, Messen oder Ausstellungen veranstalten, ärgern sich regelmäßig über Beschicker und Aussteller, die die für Feuerwehren und Rettungskräfte notwendigen Durchfahrten versperren: Da wird zum Ausladen ein LKW geparkt, Stühle und Tische in den Weg gestellt, Werbeträger, Sonnenschirme, Pavillons usw. in den Wegen aufgebaut.
Die Einsicht der Aussteller und Beschicker ist leider auch oft gering. Kommen der Marktleiter oder der Veranstalter und sorgen für freie Wege, dann werden diese oft wieder zugestellt, sobald Marktleiter oder Veranstalter weitergegangen sind.
Veranstalter bzw. Betreiber müssen dafür sorgen, dass die Rettungswege und die Durchfahrtswege für Rettungskräfte frei bleiben.
Vertragliche Rechte
Hierzu kann man sich als Veranstalter bzw. Betreiber bereits vorsorglich vertragliche Sonderrechte beschaffen. Denkbar können dabei sein:
- Ein Kündigungsrecht
- ein Selbstvornahmerecht, und/oder
- eine Vertragsstrafenregelung.
Wie wichtig Durchfahrten für Rettungskräfte und Feuerwehren sind, konnte man am Samstag Abend in Burglengenfeld (Bayern) sehen: Kurz vor Beginn eines Stadtfestes, als bereits mehrere hundert Besucher in der Stadt waren, bemerkte ein anwesender Sanitäter eine Rauchentwicklung an einem Haus und rief sofort die Feuerwehr. Der in einem Nahe gelegenen Restaurant zufällig speisende Einsatzleiter der Feuerwehr erhöhte denn auch gleich angesichts der Umstände wie der engen Bebauung, der Trockenheit und des Windes die Alarmstufe. Die Feuerwehr konnte das Feuer schnell unter Kontrolle bringen, musste aber mit ihren Fahrzeugen über den für das Fest bereits abgesperrten Marktplatz fahren.
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- Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
- Feuerwehr (von vorne) im Einsatz (Symbolbild): © Sport Moments - Fotolia.com