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Loveparade: Mitte des Jahres könnten Vorwürfe verjähren

Loveparade: Mitte des Jahres könnten Vorwürfe verjähren

Von Thomas Waetke 5. Februar 2020

Das Landgericht Duisburg wird ab dem 19.03.2020 den Sachverständigen vernehmen, der aus technisch-sachverständiger Sicht die Ursachen für das Gedränge auf der Loveparade 2010 und Möglichkeiten der Verhinderung dieses Gedränges benennen sollte. Dazu hatte der Sachverständige ein 3.800-seitiges Gutachten abgegeben.

Nach der Anhörung des Sachverständigen wird das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten den Sachstand auf der Basis der bis dahin gewonnen Erkenntnisse erörtern. Schließlich steht auch nach bisheriger Auffassung des Gerichts ein Verjährungsproblem bevor:

Hinsichtlich des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung sei von einer absoluten Verjährung Ende Juli 2020 auszugehen. Hinsichtlich des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung könnten jedoch andere Verjährungszeitpunkte in Betracht kommen. Soweit es nämlich um psychische Spätfolgen gehe, könnte sich der Verjährungsbeginn auf den Zeitpunkt verschieben, ab dem solche Folgen eingetreten sind. Ob und ggf. ab wann es solche psychischen Spätfolgen gebe, die unmittelbar auf die Ereignisse der Loveparade zurückzuführen seien, müsse mit Hilfe von weiteren Sachverständigen geklärt werden, so das Gericht in einer Einschätzung.

 

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