Die Verteidiger der Beschuldigten im Verfahren um die Loveparade 2010 in Duisburg zweifeln das Gutachten an, das der Engländer Keith Still für die Staatsanwaltschaft erstellt hat. Eine Mitarbeiter von Still könnte befangen sein, heißt es. Sie soll nämlich zeitgleich zu ihrer Gutachtertätigkeit an einer Arbeitsgruppe für das Innenministerium NRW teilgenommen haben, bei der es auch um die Loveparade ging. Die Mitarbeiterin von Still teilte mit, dass sie lediglich organisatorisch, und nicht inhaltlich an dem Gutachten mitgewirkt habe.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte, bestärkt durch das Gutachten von Still, das den Verantwortlichen schwere Fehler vorwarf, Anklage vor dem Landgericht Duisburg erhoben. Das Landgericht prüft derzeit die Vorwürfe, und nach Angaben eines Gerichtssprechers nun auch die mögliche Befangenheit der Mitarbeiterin von Still. Die Verfahrenseröffnung, wenn sie denn erfolgt, wird sich noch weiter verzögern, da das Gericht den Verteidigern eine Fristverlängerung von einem Monat eingeräumt hat. Damit ist nicht vor Ende Oktober mit einer Entscheidung zu rechnen.
Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke
Nicht nur im Strafprozess, sondern auch im Zivilprozess gibt es oftmals Gutachter, die nicht-juristische Fragen klären sollen.
Gutachten, die nicht vom Gericht in Auftrag gegeben werden, stehen oft unter dem Verdacht, dass der Gutachter das schreibt, was sein Auftraggeber gerne hören würde. Solche „Privatgutachten“ sind vor Gericht daher oftmals nicht das Papiert wert, auf dem sie stehen. Für einen Gutachter, der im Auftrag einer Partei tätig ist, ist Objektitvität und Neutralität immens wichtig. Auch ist es nicht Aufgabe eines Gutachters, eine Rechtsfrage zu entscheiden – leider aber mischen sich (nicht juristische) Gutachter oft ist Rechtsfragen ein, obwohl sie nur Tatsachenfragen klären sollen.
Hat ein Gutachter Kontakt zu der anderen Streitpartei, wie auch immer dieser Kontakt aussieht, sollte dieser Kontakt offen gelegt werden.
In einem Gerichtsprozess ist es oft so, dass das Gericht den Gutachter beauftragt. Die Kosten für das Gutachten muss die Partei vorschießen, die den Beweisantrag gestellt hat. Letztlich muss aber diejenige Partei den Gutachter bezahlen, die den Prozess verliert. Das Gerichtsgutachten hat also den Vorteil, dass jedenfalls der Verdacht ausgeräumt ist, der Gutachter schreibt nur das, was der zahlende Auftraggeber hören will. Allerdings ist auch beim Gerichtsgutachter nicht ausgeschlossen, dass er befangen ist. Das kann dann aber im Vorfeld offen gelegt werden, so dass die Parteien dann immer noch entscheiden können, ob sie den Gutachter ablehnen oder trotz Befangenheit akzeptieren – schließlich gibt es auch Gutachter, die trotz vermeintlicher Befangenheit in der Lage sind, objektiv und neutral zu begutachten.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und der Autor hier auf EVENTFAQ. Hier lesen Sie mehr über mich.
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