Eine vom NRW-Landesjustizministerium eingesetzte Kommission hat anhand des Loveparade-Strafprozesses Empfehlungen vorgelegt, wie die Justiz mit derartigen Megaprozessen umgehen besser kann. Der Strafprozess über das Unglück 2010 in Duisburg endete mit einer Verfahrenseinstellung gegenüber allen Angeklagten, und die Zeitnot kurz vor der Verjährung spielte sicherlich auch eine gewisse Rolle dabei. Die Kommission, die vom früheren Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg geleitet wurde, schlägt u.a. Änderungen bei den Verjährungsregeln vor: Ein Verfahrensabbruch mitten im Hauptverfahren sei mit dem Gerechtigkeitsgedanken unvereinbar und trage vor allem aus Sicht der Betroffenen nicht zum Rechtsfrieden bei.
Aktuell ist die Rechtslage so, dass zwar durch Gerichtsverhandlungen die Verjährung unterbrochen wird – allerdings nur bis zur Grenze der doppelten Dauer der gesetzlich geregelten Verjährung für den Straftatbestand. In dem Loveparade-Prozess ging es um fahrlässige Tötung, und damit entstand eine maximale Verjährungsfrist von 10 Jahren. Die Besonderheit: Innerhalb dieser 10 Jahre hätte ein erstinstanzliches Urteil ergehen müssen.
Die Expertenkommission hat nun 20 Punkte zur Verbesserung der Aufklärung komplexer Unglücksereignisse vorgeschlagen, die der NRW-Justizminister in die nächste Landesjustizminister-Konferenz einbringen möchte.
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