Heute vor 10 Jahren kam es einer der größten Katastrophen auf Veranstaltungen in Deutschland auf der Loveparade in Duisburg. Und vor ca. 2 Monaten endete einer der größten Gerichtsprozesse in der deutschen Rechtsgeschichte, der Loveparade-Prozess, mit einer Einstellung ohne Urteile. Auch zu einer juristischen Auseinandersetzung mit dem 3.600 Seiten starken Gutachten kam es nicht mehr, wobei das Gericht angekündigt hat, eine anonymisierte Fassung zur Verfügung zu stellen.
Der vom Gericht bestellte Sachverständige hat jetzt eine 117-seitige fachliche Aufbereitung seines Gutachtens veröffentlicht (Stand 10. Juli 2020).
Der Gutachter schließt seine Aufbereitung mit dem Fazit:
“Aufgabe ist es nun, konkrete Lehren aus den Geschehnissen für die Planung und Durchführung zukünftiger Veranstaltung zu ziehen und der Praxis neue fachliche Erkenntnisse, Handreichungen und Vorgaben an die Hand zu geben. … Der Autor sieht einen umfassenden Handlungsbedarf auf vielen Ebenen. Er bittet die Fachwelt, planende und ausführende Organe sowie zuständige Entscheidungsträger darum, die Konsequenzen aus den tragischen Ereignissen zur Loveparade 2010 hinreichend zu erörtern und erforderliche Veränderungen herbeizuführen.”
Eine Vielzahl von spannenden und für die Veranstaltung lanung wichtige Rechtsfragen bleibt durch die Verfahrenseinstellung weiterhin offen. Immerhin gibt es erste Versuche, Lehren aus der Katastrophe zu ziehen.
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