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Loveparade: Erstes Zivilurteil da
Von Thomas Waetke
28. September 2015
Im Zuge der juristischen Aufarbeitung aus dem Unglück der Loveparade 2010 in Duisburg hat es heute das erste Gerichtsurteil gegeben: Das Landgericht Duisburg wies eine Zivilklage eines traumatisierten Feuerwehrmanns gegen u.a. den Veranstalter und das Land NRW als unbegründet ab, da derlei Schäden ein typisches Berufsrisiko für einen Feuerwehrmann seien. Schon in der mündlichen Verhandlung vor wenigen Wochen hatte das Gericht angedeutet, dass es keine sonderlichen Erfolgsaussichten sehe.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und der Autor hier auf EVENTFAQ. Hier lesen Sie mehr über mich.
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