Lollapalooza 2019: Veranstalter musste Ersatzunterkünfte für Anwohner bereitstellen
Von Thomas Waetke 13. Juli 2020Das Lollapalooza-Festival, das 2019 im Olympiastadion Berlin stattgefunden hatte, hatte seinerzeit die Auflage erhalten, vom Lärm betroffene Anwohner eine Ersatzunterkunft anzubieten. Das hatte der Veranstalter auch getan, die Auflage würde aber für 1.400 betroffene Haushalte über 100.000 Euro verursachen. Vor dem Verwaltungsgericht wollte der Veranstalter nun klären lassen, ob diese Auflage rechtmäßig war. So habe der Veranstalter ausreichend andere Maßnahmen getroffen wie moderne Beschallungsanlagen, umfassende Anwohnerkommunikation und Freitickets für Anwohner
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in der 1. Instanz die Auflage für rechtmäßig erkannt.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hat die lärmschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zulässigerweise diese Auflage haben dürfen. Es stehe zwar außer Frage, dass die Durchführung des seit 1991 existierenden und in Berlin 2019 zum 5. Mal veranstalteten Lollapalooza-Festivals wegen der Profilierung der Stadt als Veranstaltungsort von Konzerten und Musikevents von herausragender Bedeutung sei, so das Gericht. Allerdings sei die Nachbarschaft auch in solchen Fällen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.
Angesichts der massiven Belastung des Standortes durch zahlreiche Veranstaltungen und angesichts der Stärke und Dauer der Lärmbelastung durch das Festival seien besondere Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Anwohner gerechtfertigt gewesen – eben auch die Auflage, Ersatzunterkünfte anzubieten.
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