Eine Studie aus Israel legt nahe, dass die mit dem Biontech-Impfstoff geimpften Personen nicht infektiös sind. Sollte sich diese Feststellung nicht ins Gegenteil verkehren, wird es nun mit Blick auf die Diskussion um einen Impfpass bzw. mehr Rechte für Geimpfte interessant.
Das Problem:
Derzeit unterliegen alle Personen in Deutschland den Beschränkungen, soweit nicht berufsbedingte oder andere geregelte Ausnahmen bestehen. Für Personen aber, die geimpft und nicht mehr infektiös sind, ist damit kaum noch vertretbar, Grundrechte weiterhin derart massiv einzuschränken – “Sippenhaft” gibt es hier nicht. Es drohen Klagen vor den Verwaltungsgerichten und es ist unklar, wie diese entscheiden werden.
In der Zukunft gibt es drei Szenarien:
Szenario 1: Gruppe der Geimpften ist klein
Aktuell sind ca. 3 % der Bevölkerung geimpft, damit sind wir noch weit entfernt von der “Herdenimmunität”, die derzeit auf knapp über 60% der Bevölkerung taxiert wird. Ob diese Zahl angesichts der Mutationen des Virus zu halten ist bzw. erhöht werden muss, ist noch offen.
In diesem Szenario können bspw. Veranstalter entscheiden, ob sie lediglich geimpften Personen oder solchen mit einem negativen Schnelltest Zutritt zur Veranstaltung gewähren. Zu beachten ist aber, dass derzeit nur für den Biontech-Impfstoff bekannt ist, dass er zur Nicht-Infektiosität des Geimpften führt. Bei einer kleinen Anzahl geimpfter Personen müsste jeder Veranstalter für sich entscheiden, ob eine Öffnung wirtschaftlich rentabel ist.
Schnelltests sind derzeit noch nicht für Jedermann nutzbar, damit auch noch relativ teuer. Sollten die Schnelltests auf den Markt kommen, die auch von Laien selbst durchgeführt werden können, stellt sich die Frage, ob ein Laien-Selbst-Test ohne Kontrolle durch den Veranstalter oder Dritte überhaupt denkbar ist, sicheren Zutritt erlauben zu können.
Szenario 2: Gruppe der Geimpften ist groß
Spannend wird die Sache, je näher wird uns der Herdenimmunität nähern. Die rechtlichen Auswirkungen werden gravierend sein: Denn die Rechtfertigung der derzeitigen Maßnahmen nach § 28a Infektionsschutzgesetz werden durch die Feststellung der “epidemischen Lage von nationale Tragweite” (siehe § 5 IfSchG) bestimmt.
Mit dem Erreichen der Herdenimmunität entfiele aber diese epidemische Lage von nationaler Tragweite, damit wären auch die in § 28a IfSchG vorgesehenen Maßnahmen nicht mehr zulässig – auf diese stützen sich aber die Bundesländer in ihren Verordnungen.
Szenario 3: Die Gruppe der Geimpften wird größer
Für den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber wird eine besondere Herausforderung werden, die Beschränkungen bei wachsender Zahl der Geimpften stetig zu reduzieren – immer auch unter stetiger Beobachtung ggf. sich verändernder anderer Parameter (z.B. neue Mutationen).
Eine “Spaltung” der Gesellschaft droht, wenn nicht-geimpften Personen die Möglichkeit verwehrt wird, ihr Leben zu normalisieren – sie aber aufgrund der vorgegebenen Reihenfolge der Impfordnung noch gar keine Chance hatten, sich impfen zu lassen. Will man also den bereits Geimpften den Zugang zur Normalisierung schneller gewähren, oder sollen alle warten, bis alle sich hätten impfen lassen können? Beide Varianten scheinen denkbar, wobei ich persönlich davon ausgehe, dass politisch man sich nicht trauen wird, die Noch-Nicht-Geimpften alleine warten zu lassen.
Was passiert aber, wenn die Herdenimmunität verfehlt wird, weil sich nicht genügend Menschen finden, sich impfen zu lassen? In diesem Fall dürfte es vermutlich einfacher sein – sowohl rechtlich als auch politisch – den geimpften Personen Vorteile zu gewähren, die die “gewollt-nicht-geimpften” Personen nicht erhalten. Allerdings würde das vermutlich schnell als Impfpflicht durch die Hintertür verstanden werden.
Egal was passiert: Auf die Politik werden schwere Entscheidungen zukommen.
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