Bei einer Show in Köln ist am Samstag Nachmittag der Stuntman Heiko von der Schlippen fast verbrannt. Als er als „lebende Fackel“ vor ca. 200 Zuschauern auftrat, sollte das Feuer mit Feuerlöschern gelöscht werden.
Fatalerweise funktionierten diese aber nicht, erst nach langen 45 Sekunden konnte das Feuer schließlich gelöscht werden. Da sich der Stuntman auf ein Brett schnallen und daran von einem Auto über den Platz ziehen ließ, konnte er sich nicht selbst helfen. Er erlitt schwere Verbrennungen im Gesicht.
Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass ein Versicherungsnehmer verpflichtet ist, seinem Versicherer so genannte Gefahrerhöhungen mitzuteilen (siehe § 23 Versicherungsvertragsgesetz, kurz: VVG). Steigt durch eine Veränderung die Wahrscheinlichkeit, dass das der Versicherung zugrundeliegende ursprüngliche Risiko verwirklicht wird, dann liegt eine Gefahrerhöhung vor.
Unterlässt er eine solche Mitteilung, kann er seinen Versicherungsschutz verlieren!
Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer die Gefahrerhöhung mitteilen muss, bevor sie eintritt. Wenn der Versicherungsnehmer also die Umstände, die zu einer Gefahrerhöhung führen, selbst in der Hand hat, muss er diese zuerst der Versicherung mitteilen, bevor er sie umsetzt.
Hat er selbst keinen ummittelbaren Einfluss auf die Gefahrerhöhung, dann muss der Versicherungsnehmer die Mitteilung unverzüglich (= so schnell wie möglich, bzw. ohne schuldhaftes Zögern) machen, wenn er von der Gefahrerhöhung Kenntnis erlangt.
Hintergrund ist, dass der Versicherer grundsätzlich den Status versichert, der bei Vertragsschluss bekannt ist. Ändert sich daran etwas, muss das der Versicherer wissen, damit er ggf. die Vertragsbedingungen und auch die Kosten anpassen kann.
Um zu vermeiden, dass die Versicherung im Schadensfall wegen einer unterlassenen Mitteilung eine Zahlung verweigert, ist empfehlenswert, im Zweifel jede nicht nur unerhebliche Veränderung dem Versicherer mitzuteilen.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und der Autor hier auf EVENTFAQ. Hier lesen Sie mehr über mich.
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