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Landgericht Stuttgart entscheidet über Schadenersatz für Künstler

Landgericht Stuttgart entscheidet über Schadenersatz für Künstler

Von Thomas Waetke 2. März 2021

Bisher haben mehrere Gastronomen Klagen auf Zahlung einer Entschädigung erhoben, mit der sie ihren Schaden durch die pandemiebedingten Schließungen vom Staat ersetzt haben wollten. Soweit ich das gesehen habe, haben bisher alle Gerichte die Klagen abgewiesen (Landgerichte in Heilbronn, Hannover, Berlin).

Nun hat das Landgericht Stuttgart das erste Mal über eine Klage eines Musikers entschieden, dem durch die Veranstaltungsabsagen viele Aufträge verloren gingen. Das Gericht wies die Klage allerdings ab: Nach dessen Auffassung gebe es keine gesetzliche Grundlage für einen solchen Entschädigungsanspruch, weder aus dem Infektionsschutzgesetz noch aus dem allgemeinen Polizeirecht.

Die Frage eines Anspruchs auf Entschädigung ist auch in Juristenkreisen umstritten. Bisher haben die Gerichte solche Ansprüche aber verneint. Das wiederum bedeutet aber nicht, dass nicht etwas andere Gerichte oder Oberlandesgerichte in der 2. Instanz das anders sehen können, oder am Ende nachher der Bundesgerichtshof.

Derselbe Künstler hat auch vor dem Landgericht München Klage gegen Bayern erhoben, von dort steht das Urteil noch aus.

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