In einem Museum in Porto (Portugal) hat sich ein kurioser Unfall ereignet: Ein Besucher einer Ausstellung ist in ein schwarzes Loch gefallen. Der britische Künstler Anish Kapoor hat in seinem Kunstwerk „Descent into limbo“ ein ca. 2,5 Meter tiefes Loch im Boden so ausgemalt, dass keine Konturen erkennbar waren.
Der Besucher hielt das Loch für eine optische Täuschung bzw. für ein nur aufgemaltes „Loch“ und wollte darüber gehen. Er stürzte hinab und wurde leicht verletzt in ein Krankenhaus gebracht.
Hm. Hier drängt sich doch die Frage auf: Haftet der Künstler bzw. das Museum für den Sturz? Hat einer der beiden seine Verkehrssicherungspflicht verletzt? Oder trägt der Mann eine Mitschuld, weil man eben nicht „über“ ein Kunstwerk geht?
Auf Fotos seiht das Loch wirklich nicht aus wie eine 2,5 Meter tiefe Grube, sondern doch wie aufgemalt. Selbst wenn es vielleicht nicht normal ist, über ein Kunstwerk zu latschen, so überwiegt hier wohl doch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Die Folgen des Versehens können nämlich durchaus gravierend sein. Auch die Kunstfreiheit ist kein Argument dafür, dass sich Menschen lebensgefährlich verletzen können.
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Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):
- Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
- Schwarzes Loch: © Petrovich12 - Fotolia.com