Die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder sowie die Staatsministerin der Bundesregierung für Kultur und Medien haben sich auf ein Eckpunktepapier (Stand 15.05.2020) für eine planvolle Öffnung weiterer kultureller Einrichtungen und Aktivitäten verständigt.
Darin heißt es u.a.:
Kriterien für Öffnungskonzepte für Kunst-und Kultureinrichtungen aller Sparten und Branchen
Voraussetzung für die Umsetzung jedweder Lockerungen ist die lokale Entwicklung der Infektionszahlen. Lässt diese eine Öffnung zu, so sind zum Schutz von Publikum, Beschäftigten und weiteren Akteuren auf Basis der bundesweiten branchenspezifischen Empfehlungen Vor-Ort-Konzepte mit grundlegenden Schutzvorkehrungen zu entwickeln, die individuell an die jeweilige Spielstätte, Einrichtung oder Veranstaltung angepasst sind und mit den in den Rechtsgrundlagen der Ländern vorgesehenen Verfahren übereinstimmen.
Die Hygiene-und Schutzkonzepte sollten einzelfallangepasst sein. Für den Publikumsverkehr werden insbesondere folgende Maßnahmen empfohlen:
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- Hinweis an Besucherinnen und Besucher, dass folgende Personen vom Zutritt ausgeschlossen werden: Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen sowie respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere sowie Kontaktpersonen mit engem Kontakt („höheres“ Infektionsrisiko) zu Covid-19-Fällen (Kategorie I der einschlägigen Kriterien des Robert-Koch-Instituts).
- Begrenzung der Besucherzahlen zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, z.B. nach Flächen pro Person, entsprechende Auslassung von Sitzplätzen und ganzen Sitzreihen, Einrichtung von Ticketing-Systemen, die flexibel einen automatischen Mindestabstand (durch freie Sitze bzw. Reihen) an Ticketkasse vor Ort und Online-Buchung ermöglichen.
- Schutzmaßnahmen in Eingangs-/Kassenbereichen entsprechend Einzelhandel; Vermeidung von Warteschlangen, insb. auch durch Online-Tickets mit Zeitfenster.
- Gezielte Leitung der Besuchsströme mit dem Ziel der Kontakt- und Begegnungsminimierung; z.B. Bodenmarkierungen; obligatorische Sitzplatzreservierungen mit geregeltem Einlassverfahren (u.a. Verstärkung kontaktloses Bezahlen, Verzicht auf Abriss oder Scan der Karten, zeitversetzter Einlass je Saal und Auslass der Besucher durch separaten (Not-)Ausgang).
- Tragen von Mund-Nase-Schutz für Besucher/innen und für das Personal mit Publikumskontakt, falls virologisch erforderlich.
- Ergänzendes Konzept zur Verringerung der Aerosole-Belastung in den Sälen und Innenräumen analog der Praxis zu sonstigen geschlossenen Räumen (Schule, Gastronomie) unter Berücksichtigung wesentlicher Faktoren wie Saalgröße und Besucherdichte (u.a. regelmäßiges Lüften der Säle und Foyer-/Eingangs-Bereiche; Begrenzung der Vorführungen pro Tag und Saal). Werden technische Einrichtungen (Klimaanlagen, Lüftungsanlagen) in das Konzept eingebunden, ist zwingend eine fachgerechte Überprüfung/Bewertung der Anlagen erforderlich, um sicherzustellen, dass sie die technischen Voraussetzungen zur Verringerung der Aerosole-Belastung erfüllen.
- Sonstige erhöhte Hygieneauflagen durch intensivierte Reinigungsintervalle im Gebäude; Bereitstellung von Desinfektionsmitteln auch für Besucher.
- Überwachung der Regeleinhaltung durch geschultes Personal.
- Soweit aufgrund landesrechtlicher Regelungen erforderlich: Erfassung und Speicherung der Kontaktdaten der Besucher und Sitzplatzbelegung (elektronisch oder auch „analog“) zur Nachverfolgung bei Erkrankungsausbruch (sofern datenschutzrechtlich zulässig), z.B. durch Reservierungssysteme, Ticketing-Systeme.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge für die Mitarbeitenden.
Man sieht: Alles machbar, aber – es muss eben gemacht werden, da ansonsten ein neuer Lockdown bzw. Schließungen drohen.
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Die Bundesländer sind zuständig für die Vorgaben für Hygiene und Sicherheit bei Veranstaltungen. Dementsprechend “durcheinander” zeigt sich das Bild, da jedes Bundesland andere Details zu anderen Zeitpunkten regelt. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie die aktuellen Vorgaben und Links zu den Landesverordnungen.
Bitte beachten Sie:Die Dynamik ist rasant, d.h. zurzeit muss man alle paar Tage mit Veränderungen rechnen! Dementsprechend wichtig sind auch geeignete Öffnungsklauseln in den Verträgen, um auf die Dynamik reagieren zu können. Fragen Sie uns gerne für Ihre Verträge bzw. AGB an!
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