Kulturbetriebe, Messen und Kongresse können doch verboten werden…
Von Thomas Waetke 13. Dezember 2021Man mag sich bei der (vor-)letzten Änderung des Infektionsschutzgesetzes noch gefreut haben: Die Ampel-Koalition wollte explizit großflächige Verbote von Veranstaltungen verhindern. Die neue Regelung hat nur wenige Tage gehalten, nun gibt es eine weitere Gesetzesänderung, die nun doch Schließungen erlaubt von …”Freizeit- oder Kultureinrichtungen oder (…) Messen oder Kongresse” (so im vergangene Woche beschlossenen neuen § 28a Absatz 8 IfSchG).
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