Künstlervertrag
Begriff aus dem LexikonAls Künstlervertrag wird typischerweise der Vertrag zwischen einem Veranstalter und einem Künstler genannt, er heißt auch Engagementvertrag, Konzertvertrag oder Gastspielvertrag. Als Künstlervertrag bezeichnet man aber auch den Vertrag zwischen dem Künstler und seiner Agentur, die ihn an Veranstalter vermittelt.
Werk- oder Dienstvertrag?
Es gibt oft Verwirrung zu der Vertrag, ob der Künstlervertrag ein Werkvertrag (§ 631 BGB) oder ein Dienstvertrag (§ 611 BGB) ist:
Typische Regelungsinhalte
Typischerweise sollten im Künstlervertrag geregelt sein:
- Um welche Veranstaltungen geht es?
- Wann muss der Künstler erscheinen, wann ist sein Auftritt, wann die Proben?
- Darf er fotografiert werden?
- Wie hoch ist seine Gage?
- Was sind seine Technik-Anforderungen oder Catering-Wünsche?
- Mögliche Interessenkollisionen mit den Sponsoren der Veranstaltung
Im Übrigen finden Sie mehr in meiner Checkliste »
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