Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch in 2021 bei 4,2% liegen.
Eine Erhöhung der Abgabe, die eigentlich aufgrund der pandemiebedingten geringeren Einnahmen notwendig wäre, wurde durch einen Entlastungszuschuss des Bundes in Höhe von über 32 Millionen Euro vermieden. Damit wird einer Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen entgegengewirkt und der schwierigen wirtschaftlichen Lage gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen. Gleichzeitig ist die solide Finanzierung der wichtigen sozialen Absicherung von Künstlern sowie Publizisten in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet, teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit.
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