EVENTFAQ News

aus dem Eventrecht
Kommt ein Verbot von Sonderrechten für Geimpfte?

Kommt ein Verbot von Sonderrechten für Geimpfte?

Von Thomas Waetke 29. Dezember 2020

Politiker der Großen Koalition wollen ein Verbot von Nachteilen für Personen, die nicht geimpft sind, gesetzlich verankern. Man prüfe derzeit gesetzliche Maßnahmen, “wie Ungleichbehandlungen von Nicht-Geimpften und Geimpften durch die Privatwirtschaft ausgeschlossen werden könnten”, heißt es bspw. aus der SPD-Bundestagsfraktion.

Auch die CSU stößt in dieses Horn, im privaten Bereich gebe es eine Regelungslücke, die man schließen müsse.

Tatsächlich gibt es bisher nur das Antidiskriminierungsgesetz bzw. eigentlich heißt es das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Diese Vorschriften richten sich auch an die Privatwirtschaft, d.h. auch bspw. ein Locationvermieter darf Mieter nicht wegen Rasse oder Geschlecht, ein Veranstalter nicht wegen Alter oder ethnischer Zugehörigkeit ausschließen; Ausnahmen gibt es nur, wenn gewichtige Sachgründe eine Diskriminierung ausnahmsweise rechtfertigen können (so wurde bspw. eine Abweisung eines älteren Mannes an einer Diskothek für rechtmäßig erklärt, da sich die Diskothek nur an eine jüngere Zielgruppe richtete); geben Sie rechts oben im Suchfeld den Begriff “Diskriminierung” ein, und Sie finden alle unsere Beiträge zu diesem Thema.

So manche Veranstalter und Tickethändler planen Veranstaltungen unter der Maßgabe, dass sich Besucher vorab testen lassen oder einen Impfnachweis erbringen müssen. Inwieweit die Überlegungen der Koalition am Ende tatsächlich Eingang in ein Gesetz finden, bleibt abzuwarten. Ebenso bleibt abzuwarten, ob das Diskriminierungsverbot generell gelten soll, oder nur für den Zeitraum, in dem aufgrund der Reihenfolge aus der Impf-Verordnung noch nicht jeder hätte geimpft werden können, der das gewollt hätte.

Egal wie – wenn der Gesetzgeber in die Entscheidungsfreiheit von Veranstalter, Gastronomen oder Hotels eingreift und ihnen vorschreiben will, dass sie Nicht-Geimpfte nicht benachteiligen dürfen, würde es spätestens dann spannend werden, wenn diesen Betrieben die Öffnung mit Hinweis auf das Infektionsrisiko verwehrt würde: Wäre ein solches Verbot und/oder ein Diskriminierungsverbot überhaupt rechtmäßig? Denn damit würde ich diesen Branchen die Möglichkeit für die Öffnung verweigern, während sich der Staat um eine gesetzliche Impflicht für alle herumdrückt. Wenn überhaupt, wäre für mich so etwas nur nachvollziehbar, wenn das Diskriminierungsverbot nur für den Zeitraum gelten würde, bis alle Bürger die Möglichkeit einer Impfung haben. Und selbst das dürfte verfassungsrechtlich durchaus fragwürdig sein. Man bedenke u.a.: Jedenfalls derzeit wird die Reihenfolge nur durch eine Verordnung durch das Bundesgesundheitsministerium festgelegt, und nicht durch ein Gesetz, das vom Parlament verabschiedet wurde.

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):