Aus dem “Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität” wird nun das “Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft”… was sich motivierend anhört, bleibt ein gewaltiger Sanktionskatalog für Unternehmen, die sich nicht um geltendes Recht kümmern: Das “Verbandssanktionengesetz”.
Mit “Verband” ist dabei jede juristische Person gemeint, also bspw. auch die GmbH.
Staatsanwaltschaften müssen künftig zwingend ermitteln, wenn ein Anfangsverdacht für eine aus einem Unternehmen heraus begangene Straftat vorliegt.
Die Höhe der Geldsanktion soll sich an der Wirtschaftskraft des Unternehmens orientieren: Für große Wirtschaftsunternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz betragen die Sanktionen bis zu10 % des Umsatzes, bei kleineren Unternehmen gilt eine Obergrenze von maximal 10 Mio Euro bei vorsätzlichen Taten.
Das Besondere und Neue auch für das deutsche Recht: Unternehmen haben die Möglichkeit, drohende Sanktionen zu reduzieren, wenn sie mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren.
Im Vergleich zu den ersten Entwürfen des Gesetzes hat die Unternehmenslobby ein nicht unwichtiges Detail durchgesetzt: Früher hieß es im Entwurf, dass Sanktionen auch reduziert werden können, wenn das Unternehmen intern ermittelt. Künftig wird aber aus dem “können” ein “sollen”, d.h. die Gerichte sollen die Sanktionen reduzieren.
Nicht zu lange warten!
Unternehmen sollten nicht untätig bleiben. Das Gesetz wird kommen, es ist nur noch eine Frage der Zeit. Und diese Zeit sollte man nutzen zur Vorbereitung!
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