Das Thema Nachhaltigkeit drängt immer mehr in die Branche, das Bewusstsein für die Notwendigkeit erreicht immer mehr Menschen. Die durch den Krieg in der Ukraine drohenden Gasnotstand könnte zu massiven Sparmaßnahmen führen – schon heute müssen sich Veranstalter dafür rechtfertigen, dass sie Energie “verbrauchen”.
Weil das Thema Umwelt und Klima zwischenzeitlich auch ein Verkaufsargument ist, gibt es auch immer öfter Streit darüber, ob werbliche Aussagen “ernst” gemeint sind. Vor Gericht landen immer öfter Verfahren zu Werbeaussagen wie z.B. “Klimaneutralität” oder “Umweltfreundlichkeit”. Und es dürfte wenig überraschend sein, dass auch die Gericht unterschiedlicher Meinung sind.
Aus meiner Sicht neigen die meiste Gerichte dazu, bspw. den Begriff “klimaneutral” sehr kritisch zu sehen: Denn würde dieser Begriff ohne weitere Erklärung genutzt, sei unklar, ob damit eine durch den Erwerb von CO₂-Zertifikaten ausgeglichene CO₂-Bilanz gemeint sei, oder ein nicht vorhandener bzw. nicht relevanter CO₂-Ausstoß. Kürzlich allerdings hat ein Oberlandesgericht festgestellt, dass es darauf nicht ankomme, weil nach der DIN EN ISO 14021 eine CO₂-Neutralität sowohl durch einen Null-Ausstoß als auch durch eine ausgeglichene Emmissionsbilanz erreicht werden kann. Allerdings war sich dieses Oberlandesgericht zumindest mit anderen Gericht darin einig, dass der Begriff “Umweltfreundlichkeit” ohne weitere Erklärung zu schwammig sei.
Es ist dennoch zu empfehlen, werbliche Umweltaussagen vorsichtig zu verwenden, idealerweise so, dass sie nicht missverstanden werden können (ggf. eben durch Hinzufügen einer Erklärung).
Die EU-Kommission hat bereits Ende März 2022 ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, wie die Ziele ihres “Green Deals” erreicht werden sollen; Teil dieses Pakets ist auch der Vorschlag eines Green Claim-Regelwerks, das Greenwashing verhindern soll – also irreführende Behauptungen von Unternehmen über ökologische und soziale Auswirkungen ihrer Leistungen. Dabei soll u.a. die Werbung mit Nachhaltigkeits-Zertifikaten verboten werden, wenn diese nicht von unabhängiger Stelle geprüft worden sind.
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