Das Amtsgericht München hat drei Aktivisten der “Letzten Generation” wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem sie sich 2022 bei einem Fußballspiel in der Allianz Arena an ein Tor kleben wollten.
Die Angeklagten argumentierten, die Aktion und damit auch die Straftat sei angesichts der drohenden Klimakrise gerechtfertigt; nur mit derlei Störaktionen könne man die Politik dazu bewegen, energischer den Klimawandel zu bekämpfen.
Die Richterin erklärte zwar, sie könne die Motivationslage nachvollziehen, dennoch sei kein juristischer Rechtfertigungsgrund für die Begehung einer Straftat erkennbar.
Die weitergehenden Fragen, ob ein Veranstalter bspw. Schadenersatzansprüche hat, wenn seine Veranstaltung wegen derlei Aktionen verspätet beginnt oder gar abgesagt werden muss, werden nicht vor einem Strafgericht behandelt; diese Fragen werden in der Rechtswissenschaft noch wild diskutiert, und wir werden dazu mal in einem anderen Beitrag berichten.
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, anwaltlicher Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art!
Kontakt: info@eventfaq.de oder Telefon 0721 1205060.
Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):
- Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
- Gerichtshammer in blauem Licht: © Paul Hill - Fotolia.com